Es war die erste Duftmarke des neuen Wiener SPÖ-Chefs Michael Ludwig: Im April kündigte der damals noch designierte Bürgermeister einen Alkoholbann für den Wiener Praterstern an. Es folgten ein Essverbot in der U6 und die Anordnung einer Maulkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde. Selbst beim parteiintern heftig diskutierten Thema Kopftuchverbot in Kindergärten, das von Türkis-Blau im Bund forciert wurde, legte sich die Wiener SPÖ schlussendlich nicht quer.

"Diese Verbotsstafetten wären vor zehn Jahren noch undenkbar gewesen", sagt Politikberater Thomas Hofer. Dass die Mehrheit der Gesellschaft in Österreich mittlerweile die Veränderung hin zu mehr Geboten und Vorgaben nicht nur akzeptieren, sondern auch goutieren dürfte, hängt laut Hofer auch mit einem "gefühlten Kontrollverlust" zusammen. Als zentral für diese Entwicklung seien die Flüchtlingsbewegungen im Jahr 2015 anzusehen.

Die SPÖ stand laut dem Politikberater vor dem massiven Problem, dass bei relevanten Zielgruppen der Eindruck entstand, die Partei würde die Zügel schleifenlassen. Ludwig wolle ein anderes Gefühl vermitteln: "Ich tue was, ich habe das verstanden." Die Verbotskultur – Ludwig selbst spricht von mehr "Ordnung und Sicherheit" – ist für den Bürgermeister aber auch eine gefährliche Gratwanderung. Er könne sich zwar Positionen von ÖVP und FPÖ annähern. Es dürfe laut Hofer aber keinesfalls der Eindruck erweckt werden, er würde Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) rechts überholen.

Das ist bei dem Tempo, das Türkis-Blau in puncto strengere Regeln an den Tag legt, aber derzeit keine Gefahr. Jüngstes Beispiel war die FPÖ-Forderung nach einem nächtlichen Ausgehverbot für Asylwerber. Das Wording wurde von Vizekanzler Heinz-Christian Strache auf "Anwesenheitspflicht" geändert. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kann sich "klarere Regeln bei der Hausordnung" in Asylquartieren vorstellen. Das vorläufige Ergebnis: Das Innenministerium wird in Betreuungseinrichtungen des Bundes die Nachtruhe stärker kontrollieren – bei Verstößen gibt es Sanktionen.

Bürgermeister Ludwig sprach nach seiner Amtsübergabe ebenfalls von einer "Hausordnung für Wien", die ihm vorschwebe. Die heuer verabschiedeten Verbote zielen darauf ab. Weitere Spielregeln – mit Sanktionsmöglichkeiten – dürften 2019 folgen. Fleißig verboten wird aber auch in anderen Bundesländern: Auf dem Salzburger Glanspitz wurde etwa Kricket verbannt. Menschen aus Pakistan trafen sich dort gern zum Spielen.

*

Erstes Alk-Verbot auf öffentlichem Platz in Wien

Seit Ende April gilt auf dem Wiener Praterstern ein Alkoholverbot. Es ist der erste Alk-Bann auf einem öffentlichen Platz in Wien, der vom neuen Wiener SPÖ-Chef Michael Ludwig trotz Widerstands des grünen Koalitionspartners durchgesetzt wurde. Bei Verstößen können Strafen zwischen 70 und 700 Euro verhängt werden. Das Verbot gilt vorerst für ein Jahr, dann wird evaluiert. Eine weitere Zone könnte 2019 folgen: SPÖ, ÖVP und FPÖ stimmten im Bezirk für ein Alk-Verbot rund um den Bahnhof Floridsdorf.

Seit April ist auch im und vor dem Salzburger Hauptbahnhof Alkohol untersagt, ausgenommen sind Gastroflächen. Und in Innsbruck könnte 2019 eine erneute Ausweitung des Alkoholverbotes anstehen. Da es mittlerweile in weiten Teilen der Innenstadt verboten ist, mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren, verlagern sich die Hotspots, an denen es zu Beschwerden kommt, immer mehr in die angrenzenden Stadtteile. (ars, krud, ruep)

*

Waffenverbotszone in Innsbruck

STANDARD

Apropos Innsbruck: Seit 1. Dezember ist die sogenannte Bogenmeile in der Innsbrucker Ingenieur-Etzel-Straße Österreichs erste Waffenverbotszone nach Paragraf 36b des Sicherheitspolizeigesetzes. Das "Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen", darunter auch Messer, ist jede Nacht von 18 bis acht Uhr verboten. Wer mit verbotenen Gegenständen erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen. Die Zone gilt drei Monate, danach wird die Maßnahme evaluiert, bevor sie verlängert wird. Ausgenommen vom Verbot sind Personen mit Waffenbesitzkarte und Berufsgruppen, die Werkzeuge mitführen, die auch als Waffen einsetzbar wären.

Nahe der Bogenmeile kam es Ende November zu einer tödlichen Messerattacke: Ein 24-Jähriger soll einem 21-jährigen Vorarlberger einen Stich in den Hals versetzt haben. Der tatverdächtige Afghane sitzt in U-Haft. FPÖ und ÖVP fordern weitere Waffenverbotszonen beim Bahnhof und in umliegenden Straßenzügen. (ars, krud)

*

Rauchverbot abgesagt

STANDARD

Es gab ein "Don't smoke"-Volksbegehren mit 882.000 Unterstützern, hitzige Debatten im Nationalrat (Ex-Neos-Chef Matthias Strolz an FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein: "Frau Gesundheitsministerin, was ist mit Ihnen?") und Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH): Das 2015 vereinbarte, aber von der türkis-blauen Regierung gekippte Rauchverbot war das bestimmende Thema 2018. Gegen die Aufhebung haben zwei Gastrobetriebe, eine 16-Jährige und ihr Vater sowie die Stadt Wien Anträge vor dem VfGH eingereicht. Eine Verhandlung fand am 5. Dezember statt, auf das Erkenntnis wird gewartet. Wien hat sich indes entschieden, in der Marktordnung ein Rauchverbot für alle Innenräume zu verhängen.

Umgesetzt wurde die Anhebung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre. Betroffen sind auch E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen. Das Rauchverbot bis 18 gilt ab 1. Jänner 2019 in allen Bundesländern außer in Salzburg. Dort wird es erst Ende Jänner im Landtag beschlossen. (krud)

*

Plastiksackerln verboten

STANDARD

Beschlossen ist noch nichts, das Vorhaben hat aber bereits den Ministerrat passiert: Die Bundesregierung will ein Verbot von Plastiksackerln ab 2020 umsetzen. Österreich wäre damit laut Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) das dritte EU-Land mit einem Totalverbot. Einzelheiten sollen im Jänner mit Vertretern des Handels näher besprochen werden. Die Wirtschaftskammer kritisierte eine zu schnelle Umsetzung des Verbots.

Vor wenigen Tagen haben sich Vertreter der EU-Institutionen auf eine Reduzierung von Einwegplastik geeinigt. Verboten werden Produkte wie Teller, Besteck oder Strohhalme. Details zur Umsetzung sind noch offen. In Salzburg ist man einige Schritte weiter: Am 1. Jänner 2019 tritt ein Wegwerfbecherverbot in Kraft. Auf Veranstaltungen mit mehr als 600 Besuchern ist die Verwendung von Einwegbechern nicht mehr erlaubt. Ab Jänner 2020 sind auch Geschirr und Besteck aus Plastik verboten. Pappteller, Servietten, Papier oder Stanitzel bleiben erlaubt. (krud)

*

Essverbot in der U-Bahn

STANDARD

Und schon wieder Wien: Mitten im Sommer gab Öffi-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) bekannt, dass die Stadt ein Essverbot in Wiener U-Bahnen einführen wird. Den Beginn machte die ohnehin im Image-Ranking weit hinten platzierte U6, in der das Verbot seit Anfang September gilt. Ab dem 15. Jänner 2019 wird die Maßnahme auf alle U-Bahn-Linien ausgeweitet. In Bussen und Straßenbahnen ist der Essensbann vorerst kein Thema.

Kontrolliert wird das Essverbot von Sicherheitsmitarbeitern der Wiener Linien. Laut den Verkehrsbetrieben mussten in den ersten drei Monaten bis Ende November genau 61 Fahrgäste auf das Verbot aufmerksam gemacht werden. Gestraft wurde nicht. Geldbußen sind auch nach der Ausweitung des Verbots laut Wiener Linien "vorerst nicht angedacht", sofern das Konzept guten Zuredens funktioniert. Die Evaluierungsphase dürfte bis Frühsommer dauern. Ob dann gestraft wird, dazu gibt es "noch keinen genauen Plan". Mögliche Strafhöhe: 50 Euro. (krud)

*

Einschränkungen für Hundebesitzer

STANDARD

In Wien ist es Besitzern von sogenannten Listenhunden oder Kampfhunden künftig verboten, diese in der Öffentlichkeit ohne Maulkorb und Leine zu führen. Für Hundehalter gilt zudem ab 2019 ein Alkohollimit von 0,5 Promille. Die Mindeststrafe für Verstöße beträgt 1000 Euro. Die Novelle des Tierhaltegesetzes samt Maulkorb- und Leinenpflicht wurde in die Wege geleitet, nachdem ein 17 Monate altes Kind im September in Wien-Donaustadt von einem Rottweiler in den Kopf gebissen worden war. Das Kind verstarb im Spital. Die Hundehalterin hatte zum Zeitpunkt des Angriffs 1,4 Promille Alkohol im Blut.

Laut Polizeipräsident Gerhard Pürstl wird es keine Routinetests geben, sondern im Anlassfall geprüft werden, ob ein Hundehalter alkoholisiert ist. Ausgenommen von der Maulkorbpflicht sind Assistenz-, Rettungs- und Diensthunde. Alle Personen, die in den vergangenen zwei Jahren keinen Vierbeiner besessen haben, müssen zudem einen Kurs zur Haltung ablegen. (krud)

*

Littering-Verbot

STANDARD

Es mag selbstverständlich klingen: Müll gehört in Mistkübeln entsorgt und nicht achtlos auf Straßen oder in Parks weggeworfen. Das Littering wird tatsächlich immer mehr zum Problem: Müllsünder verursachen allein den Vorarlberger Kommunen zusätzliche Kosten in der Höhe von 3,6 Millionen Euro pro Jahr. In Bregenz sammeln die Bauhofmitarbeiter jährlich auf den Straßen und Plätzen 550 Tonnen Müll auf.

Dank eines Landesgesetzes, das im Februar verabschiedet wurde, können Gemeinden mit eigenen Verordnungen das Verbot von Littering nun auch ahnden. Wer Kippen und Ähnliches wegwirft, muss mit Strafen rechnen. Diese reichen von 60 Euro bei der Weigerung, den Mist wieder aufzuheben, bis zu 7000 Euro. In Graz wurde heuer die Höchststrafe für achtloses Kaugummiausspucken oder Tschick-Wegschnipsen auf 1000 Euro erhöht. In Wien sind seit 2008 Waste-Watcher mit der Lizenz zum Strafen und Ermahnen im Einsatz. (jub, krud)

*

CBD-Lebensmittel verboten

STANDARD

Ob Hanf-Brownies, CBD-Öl, das im Restaurant auf die Pizza geträufelt wird, oder Tees: Der Markt mit CBD-Produkten in Österreich ist heuer regelrecht explodiert. CBD steht für Cannabidiol, der Inhaltsstoff in der Hanfpflanze wirkt im Gegensatz zu THC aber nicht psychoaktiv. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) war der Hype nicht ganz geheuer: Sie machte zuletzt auf die Novel-Food-Vereinbarung der EU aufmerksam. Diese sieht ein langwieriges Zulassungsverfahren für diese neuen Produkte vor. Bis dieses nicht erfüllt ist, gelte ein Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika. Laut EU-Kommission fallen aber nur jene Produkte, die künstlich mit CBD angereichert wurden, unter die Verordnung. Viele Unternehmen stehen vor einer ungewissen Zukunft. Nicht betroffen sind CBD-Arzneimittel in Apotheken, die mit ärztlicher Verschreibung erhältlich sind. Kritiker befürchten eine Verlagerung von CBD-Produkten hin zu Pharmafirmen und steigende Preise. (krud)

*

Zahl der Vierbeiner beschränkt

STANDARD

Im Burgenland wird gerade ein Gesetz vorbereitet, das die Zahl der Vierbeiner bei Zweibeinern regeln soll. So ist künftig im neuen Landessicherheitsgesetz vorgesehen, dass pro Haushalt nur noch vier Hunde und acht Katzen gehalten werden dürfen. Darauf hat sich die SPÖ-FPÖ-Landesregierung geeinigt. Das Gesetz soll im Jänner 2019 beschlossen werden und das Ansammeln von Haustieren verhindern. Personen, die Hunde züchten oder andere triftige Gründe für mehr Hunde und Katzen ins Treffen führen, können beim Bürgermeister um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen.

In Salzburg hat schon heuer die Verbotsliste einen skurrilen Neuzugang bekommen. Seit April ist das Kricketspielen auf dem Salzburger Glanspitz verboten. Menschen aus Pakistan trafen sich regelmäßig zum Kricketspielen im Park. Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) argumentierte das Verbot mit Parkvergehen und Sicherheitsrisiken. Auch das Grillen wurde untersagt – wegen Geruchsbelästigung und Mülls. (krud, ruep)