Der in Frankfurt an der Börse notierte Linzer IT-Dienstleister S&T holt sich in einer außerordentlichen Hauptversammlung (HV) am 15. Jänner einen frischen Beschluss zum Erwerb eigener Aktien.

Der Vorstand will sich dabei ermächtigen lassen, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben, sowohl über die Börse als auch außerbörslich. Erforderlichenfalls könnten die eigenen Aktien verkauft oder das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser Papiere ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabgesetzt werden.

Kapitalbeschaffung

Auf Vorrat wird 2019 auch bedingtes Kapital geschaffen: Für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der Firma oder ihr verbundener Unternehmen soll binnen fünf Jahren ab Eintragung der in der HV zu beschließenden Satzungsänderung das Kapital um bis einer Million Euro erhöht werden können.

Zur Zeit der Einberufung der Hauptversammlung betrug das S&T-Grundkapital 66.089.103 Euro, eingeteilt in 66.089.103 auf Inhaber lautende Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. In der Einladung zur HV wurde darauf hingewiesen, das aus gewährten Aktienoptionen eine Erhöhung des Grundkapitals ansteht, so dass sich das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Tag der Hauptversammlung noch ändern kann. (APA, 28.12. 2018)