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Nationalbanker, die unter anderem das Recht auf eine Bankpension haben, kämpfen seit Jahren gegen gesetzliche Einschnitte.

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Juristisch betrachtet hat das Jahr 2018 den Kampfeslustigen unter den Notenbankern kein Glück gebracht. Fünf Klagen gegen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) sind beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien anhängig, eingebracht von in Ruhestand befindlichen und aktiven Bankern, die sich u. a. durchs Sonderpensionenbegrenzungsgesetz in ihren Rechten verletzt fühlen. Sie müssen nun zum Beispiel länger arbeiten, bis sie in Pension gehen können, ihre von der OeNB bezahlten Ruhestandsbezüge ("Bankpension", oft auch als "Luxuspension" kategorisiert) fallen geringer aus – das dafür verantwortliche Gesetz widerspreche Europarecht, argumentieren sie.

Ihr Ziel ist also Luxemburg: Zumindest einer der Fälle soll ebendort vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. Ihm könnten die Arbeitsrichter die Causen vorlegen – aber sie haben das nicht vor. Bisher haben die Banker, deren Kosten eine Dienstrecht-Rechtsschutzversicherung trägt, alle Prozesse verloren.

Kein Sprungbrett

Auch die zwei ASG-Richterinnen, die kurz vor Weihnachten zum Thema verhandelt haben, werden den EuGH nicht anrufen. "Meine Leistung ist, dass sie von mir ein schnelles Urteil bekommen", meinte eine von ihnen – und erteilte so auch dem aufstiegstechnischen Argument von Klägeranwalt Georg Schima eine Abfuhr. Sie könne doch Karriere machen, wenn sie ein (in seinen Augen) unionsrechtswidriges Gesetz zum Kippen bringe, hatte er zuvor gemeint. Sie sehe die Causa aber nicht als Karrieresprungbrett an, volierte die Juristin ab.

In dem Fall, den sie zu entscheiden hat, haben zwei Notenbanker geklagt, die unter dem ältesten und besten Dienstrecht (DB 1) arbeiten: Ruhestand ab 55 Jahren, die OeNB zahlt ihnen eine Betriebspension von bis zu 85 Prozent des Letztbezugs. Die Kläger monieren sinngemäß, sie seien durchs Gesetz zum Handkuss gekommen – ihre Kollegen aus Dienstrecht DB 3 (staatliche Pension plus Pensionskasse) aber nicht. Obwohl sie auf vergleichbare Pensionshöhen von 80 Prozent kommen könnten, weil die OeNB ihnen unter Umständen einen "Pensionskassenschlussbeitrag" zuschieße. Der Anwalt der OeNB, Helmut Preyer, sieht das anders, diese Dienstrechte könnten überhaupt nicht miteinander verglichen werden.

Aus diesem Verfahren vor dem ASG erschließt sich jedenfalls, unter welch zerklüfteten Dienstrechtsverhältnissen Österreichs Notenbanker arbeiten: Unter dem ältesten Dienstrecht DB 1 stehen 276 OeNBler, im Schnitt sind diese 54,1 Jahre alt. In den Genuss von DB 2 (Pensionsantritt ab 60 und Bankpension bis zu 80 Prozent des Letztbezugs) kommen 117 Dienstnehmer (Durchschnittsalter von 51,3 Jahre). Ab DB 3, das im Mai 1998 in Kraft trat, gibt es keine Notenbankpension mehr. In diesem Dienstrecht arbeiteten zuletzt 266 Banker (46,8 Jahre) und in DB 4 genau 214 Dienstnehmer (40,5 Jahre). Der große Rest – 434 OeNBler, die im Schnitt 36,7 Jahre alt sind – unterliegt dem jüngsten Dienstrecht DB 5, und das entspricht im Wesentlichen dem staatlichen ASVG.

Altersringe der OeNB

Die verschiedenen Dienstrechte sind also so etwas wie die Altersringe der OeNB: Im Lauf der Jahre wurden die Arbeitsbedingungen durch den Dienstgeber verschlechtert. Besonders FPÖ-Chef Jörg Haider hatte die "Nationalbankprivilegien" regelmäßig gegeißelt. Der amtierende OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny hat ab 2008 diverse Privilegien gekappt und hauseigene Reformen umgesetzt. Dann kamen die Gesetze: Nach dem zweiten Stabilitätsgesetz 2012, das Einschnitte brachte, trat 2015 das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz in Kraft.

Wie sich das konkret auswirkt, zeigte der zweite, jüngst vor dem ASG verhandelte Fall. Da ortet einer der Kläger im 2015er-Gesetz einen "unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeit der OeNB". Laut Klage hat er 9,85 Prozent seiner Bankpension verloren und komme nun "nur" noch auf rund 5800 Euro brutto im Monat. Auch die Richterin in diesem Prozess will den EuGH nicht involvieren und selbst entscheiden.

Ex-Vizechef will Abschiedsfest

Viel weiter ist da schon der "renitente Revisor", den die OeNB wie berichtet zunächst versetzt und letztlich entlassen hat. Die vielen Arbeitsprozesse, die er angestrengt hat, wurden nun allesamt verglichen. Auf einen Kompromiss dürfte es wohl auch beim früheren OeNB-Vizegouverneur, Wolfgang Duchatczek, hinauslaufen. Er hat seinen Gerichtsprozess gewonnen, die OeNB muss ihm Bankpension und Abfertigung zahlen. Das ist zum Teil schon geschehen. Nun will Duchatczek aber auch steuerliche Nachteile ausgeglichen bekommen, die ihm entstanden sind. Und: Der Exvizegouverneur will ein Abschiedsfest. Er soll beides bekommen, wie es heißt. Das Fest dürfte freilich ein kleines werden. (Renate Graber, 3.1.2019)