Rom – Rund 1,43 Millionen Familien werden nach Angaben der italienischen Regierung von der Einführung der Mindestsicherung ab April profitieren. Zu ihnen zählen auch EU-Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren legal in Italien leben, verlautete es aus Regierungskreisen am Samstag. Die Stützungsmaßnahme würde der Staatskasse 8,5 Milliarden Euro kosten.

Die Mindestsicherung, ein Hauptanliegen der populistischen Fünf-Sterne, sowie eine Pensionsreform wurden mit dem Budget am vergangenen Sonntag beschlossen. Derzeit berät die Regierung aus rechter Lega und Fünf-Sterne-Bewegung über die Kriterien der beiden Maßnahmen.

Bestimmte Voraussetzungen

Die Mindestsicherung von 780 Euro pro Monat soll ab dem 1. April an all jene volljährigen Staatsbürger ausgezahlt werden, die ein Einkommen von weniger als 6.000 Euro pro Jahr beziehen und in den Arbeitsvermittlungszentren eingeschrieben sind. Voraussetzung für den Bezug des Geldes ist, nicht mehr als drei vorgeschlagene Stellenangebote ausgeschlagen zu haben. Zudem müssen sich Bezieher verpflichten, Weiterbildungskurse zu besuchen sowie acht Stunden in der Woche der Wohngemeinde für gemeinnützige Tätigkeiten zur Verfügung zu stehen.

Strenge Strafen

Strenge Strafen will die Regierung für Bürger, die unberechtigt Mindestsicherung beziehen. In diesem Fall drohen bis zu sechs Jahre Haft, verlautete es aus Regierungskreisen. Bisher gab es in dem rund 61 Millionen-Einwohner-Land statt einer Mindestsicherung verschiedene "Integrationsmaßnahmen".

Pensionsreform

Die Einführung der Pensionsreform "Quota 100" – Pensionseintritt wenn die Summe aus Lebensalter und Beitragsjahren 100 ergibt – soll ebenfalls ab 1. April umgesetzt werden: Dann können Italiener im Alter von 62 Jahren und mit 38 Jahren eingezahlter Pensionsbeiträge in den Ruhestand treten. Nach Regierungsschätzungen werden 2019 rund 200.000 Italiener, davon 140.000 Beamte, von der "Quote 100" profitieren. Die 2012 eingeführte Pensionsreform "Fornero", die eine schrittweise Anhebung des Pensionsalters von Frauen und Männern auf 67 vorsah, ist somit abgeschafft. (APA, 5.1.2019)