Madrid – In Spanien sind vier Männer wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer 19-Jährigen festgenommen worden. Sie werden verdächtigt, die Frau während der Silvesternacht gemeinsam missbraucht zu haben, wie ein Sprecher der Guardia Civil in der ostspanischen Stadt Alicante erklärte. Das Opfer war demnach halb nackt und betrunken in einem Keller in dem Dorf Callosa de Ensarria aufgefunden worden.

Die 19-Jährige sei so benommen gewesen, dass sie nicht mehr sagen konnte, wo sie wohnte. Sie habe zuvor den Abend mit den vier Männern verbracht, erklärte der Polizeisprecher. Spanischen Medienberichten zufolge filmte die Gruppe den mutmaßlichen Übergriff.

Verdächtige in U-Haft

Die Verdächtigen wurden nach Angaben der Polizei am Neujahrstag festgenommen und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Gruppe werde noch mit mindestens zwei weiteren Missbrauchsfällen unter ähnlichen Umständen in Verbindung gebracht.

Einer der Verdächtigen war den Behörden bereits wegen Übergriffen auf Frauen und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen bekannt. Der 22-Jährige stehe im Verdacht, im Oktober eine weitere Frau missbraucht zu haben. Das mutmaßliche Opfer hat nach Polizeiangaben Anzeige erstattet.

Protest wegen ähnlichen Falls

Der Fall weckte Erinnerungen an den Missbrauch einer 18-Jährigen beim San-Fermin-Fest in Pamplona im Sommer 2016. Fünf Männer aus Sevilla, die sich selbst als "La Manada" ("Das Rudel") bezeichneten, wurden im April zu jeweils neun Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, weshalb die Angeklagten im Juni aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Bis zum Berufungsurteil sollten sie auf freiem Fuß bleiben.

Ihre Freilassung hatte in Spanien massive Proteste ausgelöst, nachdem bereits die Gerichtsentscheidung vom April einen öffentlichen Aufschrei nach sich gezogen hatte. Die Männer waren nicht wegen "Vergewaltigung", sondern wegen "sexuellen Missbrauchs" verurteilt wurden. "Sexueller Missbrauch" bedeutet nach spanischem Recht im Gegensatz zum Straftatbestand des "sexuellen Angriffs", dass keine "Gewalt" oder "Einschüchterung" vorlag. (APA, 6.1.2019)