Am Fuße des Wiener Riesenrads herumlungern? Das wird nicht mehr geduldet. Die Grünen stoßen sich am Verbot.

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Jetzt, da es kalt ist, verirren sich nur wenige Menschen auf die Wiener Kaiserwiese. Lediglich im hinteren Bereich der Grünfläche vor dem Riesenrad sammeln sich an manchen Tagen ein paar Besucher – dort, wo ein kleiner Zirkus noch bis Ende Februar sein Zelt aufgeschlagen hat und seinen Gästen unter anderem "feine Clownerie" bietet. Diejenigen hingegen, die es an schönen Tagen wieder auf die Wiese ziehen wird, sollten aufpassen, nicht zu verhaltensauffällig zu werden.

Denn wie der STANDARD berichtete, regelt dort nun ebenso wie im angrenzenden Wurstelprater eine Hausordnung, was man darf und was nicht. Und gegen manche der Vorgaben verstoßen – je nach Auslegung – gemeine Parkbesucher relativ schnell. So wurde "Herumlungern" – unter dem "untätiges Sich-Aufhalten" und "Sich-Herumdrücken" verstanden wird – genauso untersagt wie "Ballspiele oder andere sportliche Aktivitäten". Besucher berichteten dem STANDARD, dass sie im vergangenen Sommer bereits aufgefordert wurden, im Wurstelprater nicht mehr auf dem Boden zu sitzen.

Streitfrage Alkohol

Mit einem Platzverbot belegt wird man außerdem, wenn man bettelt oder in einem durch Alkohol oder Suchtmittel "stark beeinträchtigten Zustand" ist. Und obwohl das so explizit in der Hausordnung nicht festgehalten ist, betonte eine Sprecherin der Prater GmbH, die die Flächen verwaltet, dass auch der Konsum von Alkohol außerhalb von Gastrobetrieben untersagt sei.

Die dort erlassenen Verhaltensregeln sorgen nach dem Bericht des STANDARD nun für politischen Diskussionsstoff. "Ich finde es schlichtweg unsinnig, dass man Freude und Lebenslust so reglementiert", sagt Birgit Hebein, Sicherheits- und Sozialsprecherin der Grünen und Spitzenkandidatin für die kommende Wien-Wahl. "Was soll man denn sonst auf der Kaiserwiese machen, wenn nicht herumlungern?"

Austausch

Hebein hat wegen der Causa Kontakt mit Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) aufgenommen, die politisch für die Wiener Stadtgärten verantwortlich ist. Man werde sich "zeitnah an einen Tisch setzen und gemeinsam darüber reden", kündigt Hebein an, die in nächster Zeit alle Stadträte treffen will.

Erlassen wurde die Regelung von der Prater GmbH, einem Tochterunternehmen der Stadt, das den Wurstelprater im Auftrag der Stadt verwaltet und dem die Kaiserwiese von den Stadtgärten (MA 42) zur Nutzung überlassen wurde. Lediglich die "gärtnerische Gestaltung" bleibe in der eigenen Zuständigkeit, sagte eine Sprecherin der MA 42.

Eine Sprecherin Simas verwies aus diesem Grund bereits darauf, dass aufgrund der Verwaltung durch die Prater GmbH eine "Abstimmung nicht nötig gewesen" sei. Ob die Vorgangsweise rechtlich haltbar ist oder es für derartige Regelungen nicht eine Verordnung der Stadt braucht, ist aber umstritten. Eine aktuelle Anfrage an Sima hinsichtlich des von Hebein angekündigten Treffens blieb unbeantwortet.

Streitfrage Sicherheitsdienst

Hebein will auch klären, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass ein privater Sicherheitsdienst auf diesen Flächen Wache schiebt. Denn ein solcher wurde beauftragt, wie die Prater GmbH bestätigte. "Das ist kein Übungsplatz für Verhaltenskontrolle durch Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum", sagt die grüne Sicherheitssprecherin.

Die Securitys hätten dort jedenfalls allerhand zu kontrollieren: Neben den erwähnten Regelungen braucht man etwa eine explizite Erlaubnis für "Befragungen, Unterschriftensammlungen oder das Verteilen von Hand- und Flugzetteln" genauso wie für das "Tragen und Verteilen jeglicher werbender (kommerzieller, politischer) Gegenstände". Ebenfalls auf der Liste: Straßenkunst und musikalische Darbietungen.

Veränderungen soll es heuer in dieser Gegend insofern geben, als mehr Budget für gesundheitliche und soziale Maßnahmen rund um den Praterstern vorhanden sein werde, sagt Hebein. Ebensolche Begleitmaßnahmen wurden bereits bei der Einführung des dortigen Alkoholverbots Ende April des vergangenen Jahres angekündigt. (Vanessa Gaigg, 9.1.2019)