Warnungen der Einsatzkräfte vor Lawinen und vor Baumschlag sind deutlich.

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Die Lage ist klar: Bei Warnstufe 4 bis 5 wie derzeit bleibt man auf der Ofenbank, da hat man im alpinen Gelände nichts verloren. Die Warnungen der Einsatzkräfte vor Lawinen und vor Baumschlag sind deutlich. Die große Mehrheit der Variantenfahrer und Skitourengeher hält sich auch daran. Einige wenige allerdings nicht, und so müssen die Rettungskräfte wiederholt ausrücken.

Und wie immer bei solchen Schneeausnahmesituationen kommt es dann zur Debatte: Wie mit den wenigen Unvernünftigen umgehen? Meist wird die Debatte recht laienhaft geführt. Gerne wird übersehen, dass für Skitourengeher und Variantenfahrer statistisch die Lawinenwarnstufe 3 ("erheblich") ebenfalls brandgefährlich ist. Ausgeblendet wird auch gerne, dass die Zahl der Lawinentoten über die Jahrzehnte mit 25 pro Jahr konstant geblieben ist – obwohl die Zahl der Aktiven rapide zugenommen hat.

Rein rechtlich ist die Lage ohnehin klar: Egal ob Sonnenschein oder Schneesturm, die oft in die Tausende Euro gehenden Bergekosten müssen bezahlt werden – privat oder über Versicherungen. Auch strafrechtlich sind die Berge kein rechtsfreier Raum. Bei Unfällen mit Verletzten oder Toten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ein Lawinenauslöser kann angeklagt werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, haben Richter auf der Basis von Gutachten zu entscheiden. So ist das eben im Rechtsstaat. Und dabei soll es auch bleiben. (Thomas Neuhold, 7.1.2019)