Die Daten von Rechtsanwalt Gabriel Lansky und deren angeblich missbräuchliche Verwendung sind einer der zentralen Stränge im BVT-Ermittlungsverfahren.

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Der Anwalt gab sich am Dienstag wenig auskunftsfreudig.

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Er würde ja gerne, aber leider dürfe er nicht: So freundlich entschlug sich der Wiener Anwalt Gabriel Lansky wiederholt im BVT-Untersuchungsausschuss der Aussage. Da er seine Kanzlei vertrete, könne er nicht zu den Vorgängen rund um die Ermittlungen gegen den Verfassungsschutz aussagen. Die Welle an Entschlagungen hatte Lansky schon bei seinem ersten Auftritt im Oktober vorexerziert, seither hat sich an der Rechtslage wenig geändert.

Vielmehr kam der Verfahrensrichter zwischenzeitlich zu dem Schluss, dass Lansky sein Entschlagungsrecht zu Recht ausnutzte. Auch am Dienstag blieb also im Dunkeln, was der Generalsekretär im Innenministerium Peter Goldgruber und Lansky besprachen, als dieser ihm im Jänner das berüchtigte Konvolut mit Vorwürfen gegen BVT-Mitarbeiter überreichte.

Ein paar Seitenhiebe konnte sich Lansky jedoch nicht verkneifen. Die von der ÖVP in den Raum gestellte Vermutung, die ermittelnde Staatsanwältin Ursula Schmudermayer könnte früher bei Lansky gearbeitet haben, sei "a Bledsinn", so Lansky. Er kenne weder Schmudermayer noch deren "Tochter, Mutter oder Großmutter".

Die "alte Ära"

Außerdem beschwerte sich Lansky über ein Netzwerk in der "alten Ära", also der Zeit der Innenminister aus der ÖVP. Damals sei man nicht besonders an der Aufklärung seiner Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz interessiert gewesen, lamentierte Lansky.

Er wirft dem BVT vor, Daten aus seiner Kanzlei widerrechtlich aufbewahrt zu haben. Lansky vermutete sogar, dass das BVT diese E-Mails an Medien weitergegeben hat.

Die "Lansky-Daten" sind ein Teil der Ermittlungen, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen BVT-Mitarbeiter geführt werden. Allerdings wurden die Ermittlungen gegen BVT-Direktor Peter Gridling und IT-Leiter Christian H. bereits eingestellt.

Wenig Neues brachte auch die Befragung des zweiten Zeugen, eines IT-Mitarbeiters der Steuerfahndung. Er war zur Unterstützung der Hausdurchsuchung von der WKStA angefordert worden. Er gab zu Protokoll, dass die Staatsanwältin "alle Datenträger" mitnehmen wollte und dass sie "nicht immer anwesend" war.

"Hausdurchsuchungen sind immer unterschiedlich, deswegen kann ich es nicht beurteilen", sagte er zur Frage, ob die BVT-Razzia besonders war. Fakten, die bereits aus anderen Befragungen bekannt waren.

Opposition verärgert

Dabei ist zu bezweifeln, dass sich die Abgeordneten von Lansky und dem zweitem Zeugen allzu viele Erkenntnisse erhofft haben. Sie waren von den Regierungsparteien geladen worden – laut Opposition mit dem Ziel, die Arbeit des U-Ausschusses zu verzögern.

Als nächste Beweisthemen stünde eigentlich das Gebaren hochrangiger Beamter in der "alten Ära" an. Öffentliche Befragungen ehemaliger Innenminister wie Wolfgang Sobotka, Maria Fekter oder Johanna Mikl-Leitner möchte die ÖVP aber offenbar auf die Zeit nach der EU-Wahl im Mai verschieben. Neben der Verzögerung durch merkwürdige Zeugenladungen sollen auch fehlende Aktenlieferungen ein Teil der Verzögerungstaktik sein. Die Opposition fasste das mit der Phrase "unnötige Zeugen, aber keine nötigen Akten" zusammen. So fehlten beispielsweise Dokumente zu Spionagevorwürfen oder zum berüchtigten Tierschützerprozess.

Konsultation mit Justiz

Für mehr Konsens sollte ein Konsultationsmechanismus sorgen, der am Dienstagmorgen mit Abgeordneten und Justizminister Josef Moser stattfand. Allerdings zeigten sich die Oppositionspolitiker auch danach noch verärgert. ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon wies jedoch darauf hin, dass die Lieferung einiger Akten Ermittlungen gefährden könnte, unter anderem in Deutschland.

In Österreich gibt es hingegen einige Verdächtige weniger: Nun wird nicht mehr gegen die IT-Firma Rubicon IT ermittelt. Das gab das Unternehmen am Dienstag bekannt. Die Ermittlungen hatten Korruptionsvorwürfe zum Inhalt gehabt, offenbar wurden die Staatsanwälte aber nicht fündig.

Damit wurden mittlerweile mehrere Ermittlungsstränge eingestellt, obwohl die fallführende Staatsanwältin Schmudermayer noch im Dezember behauptet hatte, das berüchtigte Konvolut mit Vorwürfen gegen BVT-Mitarbeiter erweise sich "grosso modo als wahr".

Die Arbeitsschritte von Schmudermayer werden mittlerweile selbst untersucht. Dazu hätte am Mittwoch der fallführende Staatsanwalt aus Korneuburg Auskunft geben sollen. Er wurde von den Regierungsparteien jedoch wieder ausgeladen, vermutlich da er nicht viele Auskünfte zu aktuellen Ermittlungen geben dürfte.

Am Mittwoch stehen damit nur noch zwei Zeugen an, und zwar jeweils ein Mitarbeiter aus dem Amt für Korruptionsbekämpfung und aus dem BVT. (fsc, sterk, 8.1.2019)