Rund 75 Wiener Würstelstände verfügen aktuell über keine Genehmigung.

Foto: APA / Georg Hochmuth

Wien – In der Vergangenheit wurden Betreibern von Wiener Würstelständen unbefristete Genehmigungen ausgestellt. Mit einer Änderung des Wiener Gebrauchsabgabengesetzes im Jahr 2013 wurde diese Praxis eingestellt. Rund 300 Verkaufsstände waren zu diesem Zeitpunkt aber noch mit unbefristeten Verträgen ausgestattet. Nach einer mehrjährigen Übergangsfrist liefen diese Altverträge laut Stadt mit Jahresende 2018 aus.

Die betroffenen Würstelstände mussten sich deshalb um befristete Verträge neu bewerben. Rund 75 Verkaufsstände, also ein Viertel der Betriebe, haben aber noch nicht angesucht, sagt Dietmar Klose von der zuständigen MA 36 dem STANDARD. Diese Betriebe verfügen demnach aktuell über keine Genehmigung.

Noch keine Zwangsräumung

Klose kündigt an, dass Beamte in den kommenden Wochen den betroffenen Würstelständen oder Blumenläden einen Besuch abstatten werden. Damit verbunden werde es eine Aufforderung an die Betreiber geben, um einen neuen Vertrag anzusuchen. Noch habe es keine Schließungen oder Zwangsräumungen gegeben. Kommen Besitzer der Aufforderung nicht nach, könne die Behörde aber diese Maßnahme verhängen. Die Stadt geht jedenfalls auch davon aus, dass einige der 75 betroffenen Stände gar nicht mehr betrieben werden.

Neben den Würstelständen steht auch einigen Restaurants und Gaststätten in Wien Ähnliches bevor: Denn mit Ende 2021 laufen alle unbefristeten Genehmigungen von Schanigärten aus. Bis zum Jahr 2012 wurden in der Bundeshauptstadt Schanigärten auf Dauer bewilligt, seither gab es diese Dauerbewilligungen nicht mehr. Inhabern von Altverträgen wurde später eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt, diese läuft in knapp drei Jahren aus. (David Krutzler, 9.1.2019)