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Facebook soll künftig in Österreich auf seine Werbeeinnahmen Steuern zahlen.

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Österreich wird Digitalkonzerne künftig etwas stärker besteuern. Laut Regierungsvereinbarung, die am Donnerstag in Mauerbach verkündet wurde, werden die Umsätze von Facebook und Google ab 2020 mit einer Onlinewerbeabgabe in Höhe von drei Prozent erfasst. Damit wird es künftig neben der bereits existierenden Werbeabgabe für entgeltliche Einschaltungen in TV, Hörfunk und Print auch eine Abgabe für Onlinewerbung geben.

Heimische Unternehmen, die eine Niederlassung im Inland haben und daher ohnehin körperschaftsteuerpflichtig sind, werden allerdings nicht zur Kasse gebeten. Dafür sorgt eine Sonderregel. Erst ab einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem österreichweiten Umsatz von zehn Millionen greift die neue Abgabe. Nur ein österreichisches Medienhaus, der ORF, erzielt höhere Umsätze.

Laut Finanzministerium werden Gebühren wie die GIS nicht in der Umsatzberechnung berücksichtigt. Ohne Gebühren lag der reine Werbeumsatz des ORF zuletzt bei 272 Millionen Euro im Jahr und somit deutlich unterhalb des Schwellenwertes.

Interessant wird werden, ob ausländische Unternehmen gegen die neue Steuer, die so deutlich nur auf sie abzielt, rechtlich vorgehen werden.

Amazon von Digitalsteuer nicht erfasst

Mit der Ausweitung der Werbeabgabe wird laut Steuerexperten der größte Teil der Umsätze von Facebook und Google steuerlich erfasst. Der Steuersatz bleibt aber niedrig: Auf einen Euro Umsatz macht Facebook derzeit im Schnitt mehr als 40 Cent Gewinn. Die Steuerbelastung auf Facebooks Gewinne in Österreich beträgt demnach um die sieben Prozent.

Dadurch, dass Österreich nur Werbeumsätze erfasst, werden Plattformen wie Airbnb und Uber, aber auch Amazon durch die neue Abgabe nicht berührt. Diese Unternehmen verdienen primär nicht an Werbung. Wie Facebook und Google erlaubt ihnen aber das digitale Geschäftsmodell, steuerschonende Konstruktionen zu nutzen, von denen klassische Unternehmen nicht so leicht profitieren.

Als Ausgleich kündigte Türkis-Blau zwei zusätzliche Maßnahmen an. Eine davon betrifft die Umsatzsteuer auf Pakete aus Drittstaaten. Bisher war für Postpakete aus Asien oder den USA eine Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der nach Österreich versendete Warenwert über 22 Euro lag. Künftig soll ab dem ersten Cent Umsatzsteuer anfallen.

Neuerung schon auf EU-Ebene fixiert

Diese von Türkis-Blau angekündigte Reform ist auf EU-Ebene allerdings längst beschlossen. Im Dezember 2017 wurde eine entsprechende Richtlinie wirksam: Laut dieser muss die Mehrwertsteuerbefreiung ab 2021 fallen. Der Hintergrund ist, dass bei vielen Paketen fälschlicherweise zu niedrige Warenwerte unter 22 Euro angegeben werden, um sich die Umsatzsteuer zu ersparen. Das hatte vor allem den niedergelassenen Handel in Österreich geärgert.

Eine positive Nachricht gibt es schließlich für die heimische Hotellerie, die sich mit Airbnb plagt. Die Bundesregierung will künftig gegen Steuervermeidung von Onlinevermittlungsplattformen stärker vorgehen. Künftig will der Bund festschreiben, dass Plattformen steuerrelevante Daten an die Finanz melden.

Vermutet wird, dass viele Airbnb-Gastgeber ihre Nebeneinkünfte aus der Beherbergung nicht melden und sich dadurch Steuern und die Ortstaxen sparen. Wenn die Plattformen Daten zu ihren Gastgebern in Österreich weitergeben, könnte die Finanz stichprobenartig prüfen. Wenn Airbnb und Co nicht melden, will der Bund sie für entgangene Einnahmen haftbar machen. Insgesamt erwartet sich die Regierung 200 Millionen Euro aus diesen Maßnahmen. (András Szigetvari, 10.1.2019)