Wien – Der Streit um ein noch in der Direktion von Agnes Husslein-Arco vom Belvedere angekauftes, aber nie abgeliefertes Werk der Künstlerin Friederike Pezold ist beigelegt. Wie der "Kurier" am Freitag berichtet, endete der Prozess mit einem Vergleich. Belvedere-Direktorin Stella Rollig zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

Wasserschaden im Atelier

Ex-Belvedere-Direktorin Husslein hatte die Installation Die erste elektronische Venus im Jahr 2016 im Vorfeld einer geplanten Ausstellung um 100.000 Euro angekauft, das Werk kam jedoch nie im Museum an. Im Zuge der Urgenzen teilte die Künstlerin dem Belvedere im Mai 2017 und damit vier Monate nach Überweisung des Kaufpreises mit, dass das Werk aufgrund eines Wasserschadens in ihrem Atelier in Paris nicht lieferbar sei.

Als 2017 Stella Rollig die Direktion des Belvedere übernahm und Versuchen, das Werk zu bekommen, missglückten, kam es schließlich zu einer Regressforderung seitens des Museums.

Inhalt des Vergleichs

Der Vergleich sieht nun vor, dass Pezold bis 15. Juni Zeit hat, die Installation dem Belvedere funktionstüchtig zu überlassen, ansonsten müsse sie die 100.000 Euro inklusive vier Prozent Zinsen zurückzahlen, hinzu kommen die Prozesskosten (15.861 Euro).

Rollig und ihr kaufmännischer Geschäftsführer Wolfgang Bergmann zum Urteil: "Wir freuen uns, dass mit diesem Vergleich das Ziel des Verfahrens erreicht wurde, entweder das Werk zu erhalten oder den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen." (APA, red, 11.1.2019)