Karl "Charly" Kahr kündigte weitere rechtliche Schritte an.

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Wien – Nach den Freisprüchen für eine Vorarlberger Ex-Skirennläuferin und deren Ehemann, die gegen Ex-ÖSV-Trainer Karl "Charly" Kahr Missbrauchsvorwürfe erhoben hatten und von diesem darauf wegen übler Nachrede geklagt wurden, hat Kahr auf die nicht rechtskräftige Entscheidung des Bezirksgerichts Bludenz reagiert.

"Urteil heißt nicht, dass Vorwürfe wahr sind"

"Es ist schade, dass es nicht möglich war, die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen", bedauerte er am Samstag. In einer Stellungnahme hielt Kahr fest, das Gericht habe Beweisanträge seines Verteidigers Manfred Ainedter abgewiesen, die geeignet gewesen wären, die gegen ihn erhobene Anschuldigung zu widerlegen, er hätte sich an Skirennläuferinnen, darunter Skilegende Annemarie Moser-Pröll, vergangen.

Ainedter hatte zur Entlastung Kahrs die zeugenschaftliche Einvernahme von acht Ex-Sportlerinnen als Zeitzeuginnen beantragt, insbesondere die frühere Riesentorlauf- und Slalomspezialistin Monika Kaserer. Diese hatte während ihrer aktiven Karriere ein penibles Tagebuch geführt.

"Das Urteil des Gerichts in Bludenz heißt nicht , dass die gegen mich erhobenen Missbrauchsvorwürfe wahr sind", betonte Kahr. Vielmehr sei im Verfahren deutlich geworden, "dass es sich bei den Behauptungen der Angeklagten um Gerüchte gehandelt hat, für die keine Beweise existieren", verwies der Ex-ÖSV-Trainer auf die Zeugenaussage des ehemaligen "Stern"-Journalisten Bernd Dörler, der unter anderem von Alkoholexzessen im Ski-Zirkus in den 1970er-Jahren berichtet hatte. Kahr kündigte abschließend rechtliche Schritte gegen allfällige zukünftige Berichte an, in denen er als Missbrauchs-Täter dargestellt wird.

Klage gegen SZ eingestellt

Seine Klage gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ), die im Februar 2018 erstmals über das Thema berichtet und Kahr eines Übergriffs auf eine ehemalige Weltcup-Läuferin sowie der Vergewaltigung einer erst 16-jährigen Sportlerin beschuldigt hatte, will der bald 87-Jährige aber nicht mehr weiter verfolgen. In dieser Sache ist ein medienrechtliches Verfahren am Wiener Landesgericht für Strafsachen anhängig, ein Verhandlungstermin hat Ende Oktober stattgefunden, am 24. Jänner sollte das Verfahren fortgesetzt werden. Kahrs Anwalt Manfred Ainedter wird allerdings die Klage zurückziehen, wie er am Samstagabend bekanntgab.

"Nachdem sämtliche strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Leoben rechtskräftig eingestellt worden sind, verzichtet Charly Kahr mit Rücksicht auf seine Familie, sein hohes Alter und seine angeschlagene Gesundheit unter Aufrechterhaltung seines Rechtsstandpunktes auf die Weiterführung des Verfahrens gegen die 'Süddeutsche'", erläuterte Ainedter.

Ainedter kündigt Berufung an

In Bezug auf das Bludenzer Verfahren unterstrich Ainedter, Kahr sei "empört", dass seine Beweismittel nicht zugelassen wurden. Ainedter geht von einer "unrichtigen rechtlichen Beurteilung" der Richterin aus und wird daher die am vergangenen Donnerstag ergangenen Freisprüche bekämpfen.

Die Ex-Skirennläuferin war deshalb freigesprochen worden, weil nach Ansicht des Gerichts ihre WhatsApp-Nachricht an Annemarie Moser-Pröll, in der sie Kahr deren "Entjungferer" nannte, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, womit es aus rechtlicher Sicht nicht möglich war, dass Kahr beleidigt wird. Moser-Pröll als Empfängerin sei nämlich davon ausgegangen, dass der Inhalt der Nachricht nicht der Wahrheit entspricht. Dem Ehemann der Ex-Sportlerin, der Moser-Pröll ebenfalls eine WhatsApp-Nachricht zukommen hatte lassen, wo es hieß, Kahr hätte "viele Mädchen missbraucht und gebrochen", wurde vom Gericht zugebilligt, diese gutgläubig abgeschickt zu haben. (APA, 12.1.2018)