"Danke für die Einladung", sagte Pilz zu Kickl.

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Wenn Herbert Kickl und Peter Pilz einander lächelnd die Hände schütteln, dann weiß man: Gleich findet ein Ringkampf statt. Montagvormittag treffen der FPÖ-Innenminister und der Listengründer in der Opposition im Wiener Handelsgericht aufeinander, um zu klären, ob Pilz Kickl als "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" bezeichnen darf oder nicht. Kickl verlangt, dass Pilz diese im August 2018 per Presseaussendung getätigte Aussage öffentlich widerruft. Und Pilz zeigt sich höchst erfreut über diese "Einladung", wie er es nennt – gibt sie ihm doch Gelegenheit, den Minister vor Gericht zu treffen. Im Saal 707 des Handelsgerichts werden am Montag sowohl Kickl als auch Pilz unter Wahrheitspflicht befragt.

Und beide legen in der Verhandlung noch eins drauf. Zuerst kündigt Kickls Anwalt Michael Rami an, die Klage auszudehnen. Im letzten Satz der Presseaussendung vom 28. August 2018 heißt es nämlich: "Der Gesetzgeber trägt eine besondere Verantwortung gegenüber einem Minister, der Gesetze bricht." Pilz solle auch diese Aussage widerrufen, verlangt Rami – es sei denn, er könne beweisen, dass Kickl Gesetze gebrochen hat.

Nachpfeffern

Pilz wiederum pfeffert seine Aussage nach. "Ich würde es heute nicht mehr so zurückhaltend formulieren, dass Kickl eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist", sagt Pilz. "Mit dem heutigen Wissen würde ich sagen: Er ist eine der größten Gefahren für die öffentliche Sicherheit." Der Minister habe den Ruf des österreichischen Verfassungsschutzes gleich doppelt gefährdet. Einmal dadurch, dass Kickls Partei enge Kontakte zur russischen Regierungspartei pflegt – und deswegen von internationalen Partnerdiensten schief beäugt wird. Und andererseits dadurch, dass die umstrittene Razzia im BVT das Vertrauen etlicher ausländischer Nachrichtendienste nachhaltig erschüttert habe, sagt Pilz. Das hätten ihm diverse Informanten aus dem Nachrichtendienstbereich bestätigt, behauptet der Parteigründer.

Kickl wiederum weist das zurück. Er zitiert den einst suspendierten BVT-Chef Peter Gridling höchstpersönlich, um zu belegen, dass der Ruf des BVT unversehrt sei. Die Kooperation mit dem Ausland verlaufe besser denn je, beharrt der Minister. Außerdem liege Pilz falsch, wenn er Kickl für etwaige Rechtswidrigkeiten bei der BVT-Razzia verantwortlich mache – zuständig für die Razzia sei nämlich die Staatsanwaltschaft, also die Justiz. Die Verhandlung wird vertagt, nächster Termin ist am 1. April.

Spannende BVT-Woche

Die Gerichtsverhandlung bildete den Auftakt für eine spannende Woche in puncto BVT-Affäre. Am Dienstag geht es im Parlament gleich mit dem U-Ausschuss weiter. Dann wird zwar nicht Kickl persönlich, dafür aber sein Generalsekretär Peter Goldgruber befragt werden. Dieser hatte sich bei seinem ersten Auftritt im November in zahlreiche Widersprüche verwickelt, die er den Abgeordneten nun wird erklären müssen. Nach ihm wäre eigentlich – ebenfalls zum zweiten Mal – die ehemalige BVT-Mitarbeiterin Ursula P. eingeplant gewesen, die bei der Staatsanwaltschaft gegen ihre Ex-Kollegen ausgesagt hatte. Die Bekannte der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) war jedoch nicht erreichbar, angeblich befindet sie sich mittlerweile im Ausland. Deshalb wird nun nur jene BVT-Mitarbeiterin aussagen, die bei einer Postenbesetzung gegenüber P. das Nachsehen hatte.

Am Mittwoch wird der U-Ausschuss dann mit drei Zeugen aus völlig unterschiedlichen Themenkomplexen fortgesetzt werden. Es erscheinen ein ehemaliger ÖH-Aktivist, dessen Daten bei einer Störaktion im Parlament vom BVT erhoben wurden, eine einstige Mitarbeiterin im Bereich Fremdenwesen sowie Innenministerium-Sektionschef Mathias Vogl. Eine eigentlich für die Befragung vorgesehene BVT-Mitarbeiterin meldete sich krank, ihr Auftritt dürfte nachgereicht werden. Spannend werden auch die Besprechungen über künftige Zeugenladungen. Von den Oppositionspolitikern war zu hören, dass man nun zur Ladung von ÖVP-Langzeitabgeordnetem Werner Amon bereit sei, der mit dem beschuldigten Ex-Spionagechef Bernhard P. befreundet ist. Sollte es dazu kommen, würde das zu einer pikanten Situation führen: Amon, der die ÖVP-Delegation im U-Ausschuss leitet, würde dann die Seiten wechseln und am Befragungstisch Platz nehmen müssen. (sterk, fsc, 14.1.2019)