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In den USA bei Kriminalfällen immer wieder Thema: Das iPhone.

Foto: reuters/Makeyeva

Ein Richter aus dem US-Bundesstaat Kalifornien hat entschieden, dass Polizisten Nutzer künftig nicht mehr dazu zwingen dürfen, ihr Gerät mit dem Gesicht oder dem Finger zu entsperren. Das Urteil wird als potenzieller juristischer Paukenschlag gesehen, wie "Forbes" berichtet: Zuvor hatten mehrere Richter geurteilt, dass die US-Polizei Verdächtige dazu zwingen darf, Geräte wie das iPhone anhand der biometrischen Entsperrungsmethoden zu öffnen – das ist insofern erstaunlich, da sie schon länger nicht die Eingabe von Passwörtern erzwingen darf. Mit der jetzigen Entscheidung würden also alle Login-Methoden gleichwertig gehandhabt werden.

Facebook-Erpressung

In dem betreffenden Fall ging es um einen Durchsuchungsbefehl in der Stadt Oakland. Der Grund: Ein Opfer war auf Facebook erpresst worden – es soll Geld zahlen, damit ein "peinliches Video" nicht veröffentlicht wird. Die Polizei wollte das Grund mehrerer Verdächtiger durchsuchen und dabei auch Smartphones entsperren, sofern diese mit Fingerabdruck, Gesichts- oder Irisscan gesichert sind. Der Richter verbot das.

Passworteingabe "Zeugenaussage"

Bisherige Urteile betrachteten die Eingabe eines Passworts als eine Art der Zeugenaussage, während bei der Nutzung des Fingerabdrucks oder des Gesichts keine solche erfolge. In ersterem Fall sind Verdächtige laut US-Rechtsprechung geschützt, da sie sich selbst nicht beschuldigen müssen. Der kalifornische Richter hat nun entschieden, dass Technologie das Gesetz überhole – mit der neuen Rechtsprechung soll das nun wieder in Ordnung gebracht werden. (red, 15.1.2019)