Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: Reuters

Das Landgericht Mannheim hat eine Patentklage des US-Chipkonzerns Qualcomm gegen den iPhone-Anbieter Apple als unbegründet zurückgewiesen. Das angeführte Schutzrecht werde durch die in den Smartphones verbauten Halbleiter nicht verletzt, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung am Dienstag.

Verkaufsverbot von bestimmten iPhone-Modellen

Qualcomm kündigte an, in Berufung zu gehen und verwies auf die Entscheidung des Münchner Landgerichts von Jahresende, die ein Verkaufsverbot von bestimmten iPhone-Modellen nach sich zog.

Für die beiden Unternehmen steht viel auf dem Spiel. In Deutschland darf Apple wegen der Verletzung von Qualcomm-Patenten keine iPhone-Modelle 7 und 8 mehr verkaufen. Dagegen ging Apple in Berufung. Bisher legt der US-Konzern die Gerichtsentscheidung so aus, dass das Unternehmen selbst in seinen Filialen die entsprechenden Geräte nicht mehr im Angebot hat, Händler sie aber weiterhin vertreiben. Der größte Apple-Händler in Deutschland, die Tochter des Telekom-Konzerns Freenet Gravis, hat somit weiterhin alles in seine Regalen. (APA, 15.1. 2019)