Wien – Der Presserat sieht in dem Artikel "Gruppenvergewaltigung von dreizehnjähriger Deutscher", erschienen am 15. Juni 2018 auf dem Onlineportal von "Zur Zeit" (zurzeit.eu), einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Der Senat 1 stellte eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung fest, weil Roma und Sinti laut Presserat "mit einer schwerwiegenden Straftat in Verbindung gebracht wurden, ohne dass es dafür konkrete Anhaltspunkte gab". Die Diffamierungsabsicht lasse sich auch dadurch erkennen, dass der abwertende Begriff "Zigeuner" für diese Gruppe verwendet wurde.

Im Artikel wird berichtet, dass in der Stadt Velbert in Deutschland ein dreizehnjähriges Mädchen von acht Jugendlichen brutal vergewaltigt worden sei.

Den Hauptteil des Artikels bildet laut Presserat folgende Passage: "Mittlerweile ist bekannt, dass es sich bei der Bande um 14- bis 16-jährige 'Bulgaren' handeln soll. Wobei man deshalb nicht gleich unbedingt auch an ethnische Bulgaren denken muss. Immerhin sind laut Europarat rund zwölf Prozent der Bevölkerung Bulgariens den sogenannten Sinti und Roma zuzuordnen. Viele von ihnen sind arbeitslos, weil oft auch gar nicht arbeitswillig, und wurden von den Sozialleistungen Deutschlands angezogen. Es wäre also interessant, ob auch die Abstammung der Täter bekannt wird, oder ob man sich – wie so oft – auch bei uns hinter der Staatsbürgerschaft versteckt und aus Tschetschenen Russen oder aus Zigeunern Ungarn macht. Bei österreichischen oder deutschen Straftätern weist man ja auch sofort darauf hin, wenn sie das auch abstammungsmäßig sind."

Der Presserat hielt fest, dass sich aus der Formulierung "Es wäre also interessant, ob auch die Abstammung der Täter bekannt wird, [...]" klar ergibt, dass deren ethnische Abstammung dem Autor zum Zeitpunkt des Verfassens des Artikels nicht bekannt gewesen war. Im Artikel sei "somit die Volksgruppe der Roma und Sinti ohne konkrete Belege mit der Vergewaltigung einer dreizehnjährigen Deutschen in Verbindung gebracht" worden. (red, 15.1.2019)