Ex-Hypo-Alpe-Adria-Chef Tilo Berlin (sitzend) bekam zehn Monate, Wolfgang Kulterer wurde freigesprochen.

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Auf Tilo Berlin, den früheren Vorstandsvorsitzenden der Kärntner Landesbank Hypo Alpe Adria (HAA), kommen schwere Zeiten zu. Die Heta – in dieser Gesellschaft wird die zuletzt verstaatlichte Hypo Alpe Adria abgewickelt – hat Berlin auf die Zahlung von mehr als 2,5 Millionen Euro geklagt. Das Zivilverfahren wird Anfang Februar am Klagenfurter Landesgericht beginnen.

Und: Der frühere Investmentbanker und ehemalige Bankchef muss die Freiheitsstrafe antreten, zu der er rund um die sogenannten Causa Hypo-Sonderdividende rechtskräftig verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch Berlins in dieser Sache im zweiten Rechtsgang im September 2018 bestätigt, über die Strafhöhe hat das Oberlandesgericht Graz am 14. November 2018 rechtskräftig entschieden: zehn Monate unbedingt. Die Aufforderung zum Strafantritt hat Berlin, der von seinem Bruder Malte anwaltlich vertreten wird, schon bekommen. Er muss aber dem Vernehmen nach nicht ins Gefängnis übersiedeln. Er hat einen Antrag auf Verbüßung der Strafhaft im elektronisch überwachten Hausarrest gestellt – also auf Fußfessel. Wie DER STANDARD erfahren hat, wurde dieser Antrag auch genehmigt.

Antrag auf Fußfessel genehmigt

Voraussetzung für den Strafvollzug mit Fußfessel ist unter anderem, dass der Betroffene sozial integriert ist und die Strafe nicht mehr als zwölf Monate beträgt. Und: Der Betroffene muss eine geeignete Unterkunft, Beschäftigung, Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nachweisen sowie versichert sein – zudem müssen die Personen schriftlich zustimmen, die mit dem Betroffenen im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Berlin dürfte all das der Fall sein, sonst würde die Justiz seinen Antrag nicht genehmigt haben.

Die Verbüßung der Haft per elektronische Fußfessel ist auch bei Verurteilten möglich, die über größere Wohnwelten verfügen. So war das etwa bei einem Exlobbyisten, der seine Haft in seinem Schloss im Burgenland verbracht hat. Er hatte von der Strafvollzugsbehörde verlangte zusätzliche Auflagen erfüllt, durfte beispielsweise bestimmte Räume nicht betreten.

Auch im Freien war ihm ein Radius vorgegeben, den er nicht überschreiten durfte. Zudem war der Mann mit einem Jagdverbot belegt worden.

Zurück zu Tilo Berlin und zu einem Rückblick, worum es bei seiner Verurteilung wegen Untreue gegangen ist: Die Hypo hatte Vorzugsaktionären wie etwa der Flick-Privatstiftung oder Ingrid Flick oder den damaligen Möbelhändlern Koch und der Kika Möbelhandelsgesellschaft eine Sonderdividende in Aussicht gestellt und die in der Ära Berlin über die Hypo Vermögensverwaltung (HVV; Berlin und der ebenfalls verurteilte Josef Kircher waren Geschäftsführer) auch ausbezahlt. Es ging um 2,5 Millionen Euro. Die Verantwortlichen hätten das Geld nicht auszahlen dürfen und die Hypo in dem Ausmaß geschädigt, so das Gericht, das die Gewinnverteilung an die Sonderaktionäre als Untreue wertete. Aufsichtsrat Wolfgang Kulterer sowie sein Kollege Siegfried Grigg wurden rechtskräftig freigesprochen.

Dividendenbezieher zahlen nicht

Die Heta will das Geld nun zurückholen, sie wurde vom Strafgericht allerdings auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Bei den Empfängern der Sonderdividende hat die Abwicklungsgesellschaft das gar nicht erst probiert – was Berlin und seine Juristen mäßig freut. Er soll sich bei ehemaligen Vorzugsaktionären darum bemüht haben, dass die etwas beitragen, die haben aber abgewunken. Man habe sich ja nicht bereichert und sehe auch sonst keinen Grund zur Rückzahlung, heißt es bei jenen, die zu erreichen sind. Die Flick-Privatstiftung wiederum (bekam 312.000 Euro; Ingrid Flick 125.000) hat einen Generalvergleich mit der Heta geschlossen, Details dazu werden nicht bekanntgegeben. Auch die Hypo-Mitarbeiterstiftung (Maps; 550.000 Euro) beruft sich auf einen Vergleich mit der Heta.

Auch die – notabene – theoretische Überlegung auf der Seite Berlins, ob da nicht Geldwäscherei betrieben werde, wird zurückgewiesen. Etwaige Ermittlungen gegen Vorzugsaktionäre seien eingestellt worden, auch Vorsatz habe es keinen gegeben. Die Sprecher der Heta geben keinen Kommentar zum anhängigen Verfahren ab. Aus Kreisen der Abwicklungsgesellschaft ist zu hören, dass Berlin ja – sollte er dereinst zu einer Zahlung verurteilt werden – bei den Sonderdividendenbeziehern regressieren, sich also schadlos halten könne. (Renate Graber, 16.1.2019)