Berlin – Der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) will ausreisepflichtige Ausländer und Strafgefangene offensichtlich gemeinsam in denselben Haftanstalten einsperren. Dem "Mangel an Abschiebungshaftplätzen" solle "durch Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen" begegnet werden, heißt es laut Zeitungen in einem Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums. Die Grünen warfen Seehofer deswegen eine "Demontage des Rechtsstaats" vor.

Seehofers Vorhaben ist dem Bericht in Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitag zufolge ein Teil der Vorbereitungen für ein "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Über die Pläne sollte nach AFP-Informationen am späten Donnerstagnachmittag mit Vertretern der SPD beraten werden. Das Innenressort wolle "materielle und formale Voraussetzungen für Sicherheitshaft" absenken, hieß es dazu weiter in dem Bericht der RND-Zeitungen. Darüber hinaus wolle das Ministerium prüfen lassen, ob auf den Richtervorbehalt bei Ausreisegewahrsam verzichtet werden kann.

Grundrecht auf Freiheit "frontal angegriffen"

Geplant sei auch, die bereits bestehende Pflicht von Ausländern, sich selbst um einen Pass zu kümmern, im Aufenthaltsgesetz klarer zu definieren. So solle besser unterschieden werden können, ob ein Ausreisehindernis selbst verschuldet ist, hieß es. In diesem Fall würden Sanktionen greifen, und zwar mit Konsequenzen für staatliche Erlaubnisse und Leistungen, heißt es dem Bericht zufolge in dem Papier des Ministeriums. Der Ausweisungsschutz für Straftäter mit Schutzstatus solle auf ein europa- und völkerrechtliches Minimum abgesenkt werden.

"Diesmal greift er das Grundrecht auf Freiheit frontal an", warf die Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat Seehofer vor, dem sie eine "Politik der Abschreckung und Abschottung" vorhielt. Das neue Vorhaben des Ministers widerspreche aber auch eindeutig der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. "Abschiebungshäftlinge dürfen nicht mit Strafgefangenen zusammen inhaftiert werden", stellte die Grünen-Politikerin klar.

Polat hob hervor, ausreisepflichtige Menschen hätten sich keines Vergehens schuldig gemacht, sondern die Behörden befürchteten lediglich, dass sie sich einer Abschiebung entziehen könnten. Deswegen seien sie aber weder verurteilte Straftäter noch würden sie einer Straftat verdächtigt. Daher seien Justizvollzugsanstalten nicht für ihre Unterbringung vorgesehen. (APA, 17.1.2019)