Gegen die Türkei-Korrespondentin Ans Boersma ermittelt tatsächlich die niederländische Staatsanwaltschaft. Boersma wurde am Donnerstagmorgen nach einigen Stunden Haft aus Istanbul in die Niederlande abgeschoben. Die türkischen Behörden teilten mit, dass gegen Boersma in ihrer Heimat im Rahmen eines Terrorverfahrens ermittelt werde. Am Donnerstagabend bestätigten die niederländischen Behörden das.

Die Türkei-Korrespondentin der Wirtschaftszeitung "Het Financieele Dagblad" war wohl 2015 mit einem Syrer zusammen, der der Al-Nusra-Front in Syrien nahesteht. Diese wiederum gilt als Ableger von Al-Kaida. Der Mann war im vergangenen Herbst in den Niederlanden festgenommen worden.

Um Kritik entgegenzuwirken, teilte der Kommunikationschef des türkischen Präsidenten Tayyip Erdoğan, Fahrettin Altun, auf Twitter mit, dass Boersmas Berichterstattung nicht der Grund für ihre Ausweisung sei. Die niederländischen Behörden hätten ihre türkische Kollegen um Ein- und Ausreisedaten Boersmas gebeten. Daraufhin hätten diese sie als "Vorsichtsmaßnahme" des Landes verwiesen.

Medienberichten zufolge ist Boersma zwar nicht in terroristische Aktivitäten verwickelt, es steht aber der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum. Nichts davon ist jedoch bisher erwiesen oder bestätigt. Von Boersma selbst gibt es bislang keine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Außerdem hatten die Niederlande nicht die Auslieferung der Journalistin beantragt.

Boersma hatte erst vergangene Woche ihre Akkreditierung als Journalistin für das Jahr 2019 erhalten. Als sie sich am Mittwoch auf das Einwohnermeldeamt begab, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, nahm die türkische Polizei sie fest. Die 31-Jährige war seit 2017 als Korrespondentin in Istanbul tätig.

Offene Fragen

Trotzdem bleiben Fragen offen. Der Zusammenschluss ausländischer Korrespondenten in der Türkei (FMA) teilte mit, man erwarte von den türkischen und niederländischen Behörden eine transparente Aufklärung des Falles. Erweisen sich die Vorwürfe als haltlos, solle Boersma umgehend in die Türkei zurückkehren können.

Boersma darf nach bisherigem Stand sechs Jahre lang nicht mehr in die Türkei reisen. Sie war auch erst über Weihnachten in ihrer Heimat gewesen, dort seien die Behörden aber nicht auf sie zugekommen. Auch bei der Wiedereinreise in die Türkei habe es zunächst keine Probleme gegeben. (Philipp Mattheis aus Istanbul, 18.1.2019)