Das Abwehramt will, genau wie das Heeresnachrichtenamt, künftig mehr überwachen dürfen.

Foto: APA/Jäger

Die militärischen Nachrichtendienste Abwehramt und Heeresnachrichtenamt sollen mehr Befugnisse im Bereich der elektronischen Überwachung erhalten. Sie wollen damit eine Gleichstellung zum zivilen Verfassungsschutz erhalten. In der Vorstellung des Gesetzes wird das als "Befugniserweiterung zum Verlangen von Auskünften hinsichtlich Internet-Verbindungsdaten" bezeichnet. Die "Kleine Zeitung" hat die geplanten Änderungen entdeckt. Wenn "wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung von Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr benötigen", sollen Telekombetreiber und andere Dienstebetreiber sofort IP-Adressen und deren Benutzer übermitteln.

Kooperation mit inländischen Behörden

Wenn die nationale Sicherheit gefährdet ist, sollen künftig weitreichendere Datensätze eingeholt werden, nämlich "Verkehrs-, Zugangs- und Standortdaten". Außerdem sollen die militärischen Nachrichtendienste ihre Informationen mit anderen Behörden teilen dürfen, wenn dies "für den Empfänger eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe bildet" oder wenn die Übermittlung der "Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses" dient.

Heer will Demonstranten überprüfen

Aber auch offline soll es mehr Überwachungsmöglichkeiten geben. Wenn etwa gegen "öffentliche Veranstaltungen des Bundesheers" demonstriert wird und dabei angebliche Beleidigungen fallen, sollen Soldaten künftig die polizeiliche Aufgabe der Identitätskontrolle übernehmen dürfen. Begründet wird das damit, dass es dem Ansehen des Bundesheers schade, wenn es einerseits "Schutz und Hilfe anbiete", andererseits "nicht einmal selbst in der Lage ist, die Identität von Personen festzustellen, die es in strafrechtlich relevanter Weise beleidigen", wie es in den Erläuterungen zum Gesetzestext heißt.

Hackbacks umstritten

Das Bundesheer will auch eine rechtliche Rückendeckung, um bei Cyberangriffen feindliche Computer "neutralisieren" zu können. Derartige Hackbacks sind allerdings umstritten. Das Bundesheer begibt sich damit auf dünnes Eis, da die Kriegsführung im Cyberraum höchst komplex ist und die Gegner meist im Ausland sitzen. Das bringt erhebliche Gefahren sowie ein großes Eskalationspotenzial mit sich. So ist es mehr oder weniger unmöglich herauszufinden, wer wirklich hinter einer Attacke steckt. Angreifer können ihren Standort verschleiern, indem sie etwa fremde Rechner kapern und für ihre Zwecke nutzen.

Begutachtung bis Ende Februar

Bis Ende Februar läuft nun die Begutachtung des Gesetzes. Die militärischen Nachrichtendienste haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, mehr Überwachungsbefugnisse zu erlangen. So wollten sie beispielsweise auch Zugriff auf gespeicherte Vorratsdaten. Das wurde allerdings zurückgewiesen. Auch gegen die aktuellen Pläne ist Widerstand von Datenschützern zu erwarten. (fsc, sum, 18.1.2019)