Gegen zehn Euro mehr bekommt man weiterhin anonyme SIM-Karten.

Foto: getty/istock/daniel

Seit 1. Jänner müssen sich Nutzer von Wertkartenhandys registrieren, wie es bisher bereits bei Vertragstarifen der Fall war. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung im Zuge des sogenannten Sicherheitspakets der Regierung. Die Strafverfolgung soll dadurch leichter werden. Allerdings ist es weiterhin möglich, sich anonyme SIM-Karten zuzulegen. So bieten Handyshops in Wien bereits registrierte SIM-Karten an – und zwar gegen einen Aufpreis von zehn Euro, wie eine STANDARD-Recherche zeigt.

1. September 2019

Diese können bis 1. September anonym genutzt werden, danach wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein. Ein bestehendes Guthaben kann aber auch nach dem 1. September noch aufgebraucht werden.

Als Grund für das Ende der anonymen SIM-Karten nennt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), dass diese auch "von Terroristen und Kriminellen für ihre Machenschaften genutzt" worden seien. Experten schätzen, dass es zwischen drei und vier Millionen unregistrierte SIM-Karten in Österreich gibt.

Generalverdacht

Mit der neuen Regelung schließt sich Österreich vielen anderen europäischen Ländern an: So gibt es schon jetzt in den meisten Ländern der EU eine Ausweispflicht beim Kauf von Wertkarten, darunter in Deutschland, Italien und Frankreich. Andere Staaten wie Großbritannien, Slowenien und Tschechien halten von der Registrierung nichts. Die Registrierungspflicht wird auch von Datenschützern schon länger kritisiert. Sie bezeichnen sie als unverhältnismäßig, da Nutzer unter Generalverdacht gestellt würden.

Für die Registrierung sind je nach Anbieter und Vertriebsweg verschiedene Identifizierungsverfahren möglich. So wird beim Kauf in einem Supermarkt nun ein Lichtbildausweis verlangt. Bei Bestellungen im Internet gibt es geeignete Verfahren, mit denen der Kauf online abgewickelt werden kann. (Markus Sulzbacher, 22.1.2019)