Der längste Shutdown in der US-Geschichte wirft seine Schatten auf die Semesterferien voraus. Rund 800.000 US-Staatsbedienstete sind wegen des Stillstands von Teilen der Regierung im Zwangsurlaub oder müssen ohne Bezahlung arbeiten. Ministerien und zahlreiche Behörden arbeiten nur in Notbesetzung.

Kann man dennoch problemlos in den USA Urlaub machen? DER STANDARD hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die vor einer US-Reise zu beachten sind:

1. Einreise

US-Botschaften arbeiten nur eingeschränkt – der Konsularbereich ist davon aber nicht betroffen.
Foto: AFP PHOTO / POOL / Stefan Rousseau

Hat man keine Vorstrafen und ist auch nicht unlängst einer Terrororganisation beigetreten, muss man sich keine großen Sorgen vor einer Einreise in die Vereinigten Staaten machen. Zwar sind auch die US-Botschaften weltweit vom Shutdown betroffen, was Touristen auch daran merken, dass Social-Media-Accounts der lokalen Botschaften nicht mehr betreut werden. Der Konsularbereich ist vom Shutdown aber großteils unberührt.

Sowohl das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA, das US-Reisende rechtzeitig vor der Einreise ausfüllen müssen, als auch das Ausstellen von Visa läuft wie gewohnt weiter. Sicherheitshalber sollte aber bei Letzterem etwas mehr Zeit als üblich eingeplant werden.

2. Flugverkehr

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An einigen Flughäfen kommt es zu längeren Wartezeiten. Direktflüge von oder nach Wien sind aber derzeit nicht betroffen.
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Darf man in die USA einreisen, könnte auf manchen US-Flughäfen Reisenden jedoch Ungemach drohen. Zwar gelten Mitarbeiter der Flugsicherheitsbehörde TSA (Transportation Security Administration) als "essenziell" und müssen deshalb trotz Shutdowns unbezahlt weiterarbeiten – aber ungewöhnlich viele Mitarbeiter der TSA, die unter anderem für die Sicherheitschecks am Flughafen verantwortlich sind, melden sich krank. Laut TSA ist die Anzahl an ungeplanten Abwesenheiten ihrer Bediensteten auf zehn Prozent gestiegen – mehr als dreimal so viele wie vor einem Jahr. Weniger Personal bedeutet auch länger warten bei den Sicherheitschecks – die längsten Wartezeiten wurden an den Flughafen New Orleans und Minneapolis gemeldet.

Zumindest Reisende, die direkt von Wien aus starten, sind davon nicht betroffen. Laut Auskunft der Austrian Airlines hat der Shutdown aktuell keine Auswirkungen auf die US-Flüge der Fluglinie. "Die Wartezeiten bei den Sicherheitschecks sind derzeit laut TSA bei den meisten Flughäfen im normalen Rahmen. Darunter sind auch New York (JFK, EWR), Washington und Chicago, die wir anfliegen", so die Airline in einer Stellungnahme gegenüber dem STANDARD. Aus diesen Gründen ruft die Airline ihre Passagiere aktuell auch nicht dazu auf, früher als üblich zum Flughafen zu kommen.

3. Rechte

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TV-Richterin Judge Judy kann beim Shutdown auch nicht helfen.
Foto: AP Photo/Damian Dovarganes, File)

Was aber, wenn der Flug trotz dieser Zusicherungen wegen des Shutdowns ausfällt oder stark verspätet ist? Startet der Reisende von einem europäischen Flughafen oder fliegt er mit einer europäischen Airline in die EU, fällt er in den Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung. Damit hat er laut VKI bei Ausfall des Fluges jedenfalls das Recht auf Umbuchung oder Erstattung des Ticketpreises. Außerdem hat das Luftfahrtunternehmen gewisse Betreuungsleistungen für gestrandete Passagiere zu erbringen – neben der Bereitstellung von Mahlzeiten muss gegebenenfalls zum Beispiel die Unterbringung im Hotel ermöglicht werden.

Sollten in den USA Probleme auftreten, haben Pauschalreisende gegenüber Individualreisenden gewisse Vorteile, wenn wegen des Shutdowns Teile der Reise nicht durchgeführt werden können. Zunächst haben Pauschalreisende im Reiseveranstalter einen Ansprechpartner: Sollte zum Beispiel ein gebuchter Besuch eines Nationalparks oder Museums nicht durchgeführt werden können, muss der Reiseveranstalter Änderungen vorschlagen. Diese kann der Reisende annehmen oder ablehnen. Individualreisende müssen sich hingegen selbst um Ersatz und etwaige Kostenerstattung kümmern.

4. Touristenattraktionen

Die Freiheitsstatue in New York kann weiterhin besucht werden.
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Einmal in den USA angekommen, läuft man Gefahr, vor verschlossenen Türen zu stehen. In der Hauptstadt Washington sind viele Bundesmuseen geschlossen. Alle 19 Museen des Smithsonian sind zum Beispiel derzeit geschlossen, das ehemalige Gefängnis Alcatraz in San Francisco kann zwar weiterhin besucht werden, die Anzahl der Touren ist allerdings stark eingeschränkt.

Außerhalb der Bundeshauptstadt müssen mehr und mehr Nationalparks geschlossen bleiben. Die Freiheitsstatue in New York hingegen kann weiterhin besucht werden, obwohl sie von einer Bundesbehörde verwaltet wird. Der Bundesstaat New York ist kurzfristig eingesprungen und finanziert die wichtige Touristenattraktion. Ratsam ist es daher, sich vor der Reise über Einschränkungen von Bundeseinrichtungen zu informieren – sofern dies überhaupt noch möglich ist. In vielen Fällen werden nämlich selbst Homepages und Social-Media-Accounts nicht mehr aktualisiert.

Glück im Unglück: In vielen US-Städten werden Museen und Theater privat betrieben und bleiben daher trotz Shutdowns uneingeschränkt geöffnet.

5. Öffentlicher Verkehr

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Die öffentlichen Verkehrsmittel verkehren uneingeschränkt.
Foto: Drew Angerer/Getty Images/AFP

Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind bisher nicht von der Haushaltssperre betroffen. Zug, U-Bahn und Busse laufen so unzuverlässig wie vor dem Shutdown.

Das könnte sich allerdings ändern, sollte der Shutdown länger andauern. Denn der Großteil der Bundestransportbehörde FTA ist vom Shutdown betroffen. Lokale Verkehrsbetriebe erhalten jährlich von der FTA Zahlungen für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs – viele dieser Zahlungen werden im Frühling erwartet. Sollten diese wegen des Shutdowns jedoch ausbleiben, müssen die lokalen Verkehrsbetriebe nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau halten – oder den Betrieb einschränken.

6. Postkarten

Die Post ist vom Shutdown nicht betroffen, Postämter haben uneingeschränkt geöffnet. Grüße an die Zuhausegebliebenen können also weiterhin uneingeschränkt verschickt werden. (Stefan Binder, 23.1.2019)