Nicht jede christliche Tradition wird (noch) europaweit gelebt. Aber: Im konfessionslos geprägten Tschechien und im katholisch dominierten Ungarn ist der Karfreitag für alle ein Feiertag.

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Der EuGH hat entschieden, dass der Karfreitag für alle Feiertag sein muss. Das würde bedeuten, dass auch Nicht-Evangelen einen Feiertagszuschlag erhalten müssen, wenn sie am Karfreitag arbeiten sollen. Das würde die Betriebe 600 Millionen Euro kosten, wettert die Wirtschaft, die sich gegen Mehrbelastungen wehrt. Die Regierung berät bereits, es wird erwartet, dass neue Zuschläge vermieden werden sollen

Frage: Was wurde entschieden?

Antwort: Gehört man in Österreich einer bestimmten Glaubensrichtung an, hat man nach derzeitiger Gesetzeslage am Karfreitag Anspruch auf einen Feiertag oder einen Zuschlag, wenn man dennoch arbeitet. Konkret geht es dabei um die Angehörigen der altkatholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche – für den Rest der Bevölkerung galt diese Regelung bisher nicht. Wie aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervorgeht, ist diese Regelung einerseits diskriminierend, andererseits verstößt sie gegen EU-Recht.

Frage: Wie kam es zu dem Spruch?

Antwort: Vor vier Jahren brachte ein Mitarbeiter einer privaten Detektei den Stein ins Rollen. Zwar gehört er keiner dieser vier Kirchen an, er verlangte aber dennoch besagten Zuschlag für seine geleistete Arbeit am Karfreitag. Erhalten hat er ihn nie. Der Fall wanderte in weiterer Folge zum Obersten Gerichtshof, der ihn 2017 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte. Der Kläger bekam recht. Nun geht der Ball zurück nach Österreich, wo der OGH den Fall abschließen muss. Man werde eine Entscheidung auf der Grundlage des EuGH-Erkenntnisses treffen, heißt es. Die Dauer lasse sich aber noch nicht abschätzen.

Frage: Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung?

Antwort: Bis zum nächsten Karfreitag, der heuer auf den 19. April fällt, ist nicht mehr viel Zeit. In Österreich herrscht somit rascher Handlungsbedarf. Bis der Gesetzgeber die entsprechende Klausel ändert, steht allen Beschäftigten das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu. Wer sich nicht freinehmen kann, erhält Anspruch auf ein Zusatzentgelt. Es handelt sich dabei um eine allgemeingültige Auslegung des Unionsrechts. Sie gilt ab Verkündung.

Frage: Wie reagieren die Glaubensgemeinschaften?

Antwort: Die römisch-katholische Bischofskonferenz spricht sich dafür aus, den Feiertag für Evangelische und Altkatholiken beizubehalten. Gleichzeitig fordert deren Generalsekretär Peter Schipka, dass die Sonderbezüge für die aktuell Bessergestellten entfallen. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker zeigte sich ob der Entscheidung "erleichtert" und erklärte, der Karfreitag habe für die Evangelischen "zentrale Bedeutung". Er zog in Erwägung, entweder den Pfingstmontag zu streichen oder aber die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische entfallen zu lassen.

Frage: Was sagen die Sozialpartner?

Antwort: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite reagieren wenig überraschend vollkommen diametral auf die Entwicklung. Die Wirtschaftskammer (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) orten "ausufernde Zusatzbelastungen" für die heimische Wirtschaft. "Ein Feiertag kostet in Österreich rund 600 Millionen Euro. Ob der Arbeitgeber keine Leistung erhält und zahlen muss oder den doppelten Lohn zahlen muss, ist egal", sagt Rolf Gleißner von der Wirtschaftskammer dem STANDARD.

Die von der WKO vorgerechneten 600 Millionen Euro stoßen bei der Gewerkschaft auf Unverständnis. "Als die Arbeitgeber den Zwölfstundentag und die 60-Stunden-Woche bekommen haben, sprach niemand davon, wie viel sie sich dadurch ersparen. Das ist ein Vielfaches dieser Summe", sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, im STANDARD-Gespräch. Arbeitnehmer würden in kürzerer Zeit immer mehr leisten, deshalb sei es nur fair, dass es jetzt einmal in die andere Richtung gehe und sie einen zusätzlichen Feiertag bekommen.

Frage: Wie reagiert die Regierung auf die Gerichtsentscheidung?

Antwort: Offiziell prüft die Regierung die neuesten Entwicklungen. Möglicherweise wird schon im Ministerrat am Mittwoch eine Stoßrichtung erkennbar sein. Dem Vernehmen nach kann sich das Kabinett von Sebastian Kurz nicht vorstellen, dass künftig am Karfreitag alle Beschäftigten Anspruch auf Feiertagszuschläge erhalten sollen.

Frage: Welche Alternativen gibt es?

Antwort: Die kirchlichen Feiertage standen und stehen regelmäßig zur Debatte. Bereits vor einigen Jahren hat der Arbeitsrechtsexperte Rainer Wanderer den Vorschlag gemacht, anstatt Sonderfeiertagsregelungen einen individuellen Feiertag zu schaffen. Im STANDARD regte er damals an, dass dies der Einfachheit halber der Geburtstag jedes Arbeitnehmers sein könnte.

Frage: Wie sieht es mit anderen Feiertagen anderer Glaubensgemeinschaften aus?

Antwort: Neben dem Karfreitag für die Protestanten und den anderen christlichen Feiertagen ist für Juden der Versöhnungstag (Jom Kippur) frei. Allerdings findet sich diese Regelung nicht im Arbeitsruhegesetz, sondern im Generalkollektivvertrag. Über weitere arbeitsfreie Festtage, beispielsweise für Muslime oder Orthodoxe, wurde immer wieder diskutiert.

Frage: Hat Österreich tatsächlich überdurchschnittlich viele Feiertage?

Antwort: Ja, mit 13 Tagen liegt Österreich im Ranking weit vorne. Dazu kommen die Feiertage der Landesheiligen, an denen schulfrei ist. Spitzenreiter ist die Slowakei mit 15 Tagen vor Tschechien und Spanien mit 14 Tagen. Nachbarländer wie Italien (zwölf) oder Deutschland (neun; allerdings nach Bundesländern verschieden) haben deutlich weniger Feiertage. Großbritannien ist mit neun freien Tagen Schlusslicht.

Frage: Woraus resultieren die Unterschiede?

Antwort: Nicht jede christliche Tradition wird (noch) europaweit gelebt. Der Feiertag Allerheiligen wurde beispielsweise in Schweden, Finnland und den Niederlanden abgeschafft. In Italien wurden Fronleichnam und Christi Himmelfahrt 1977 als Feiertage gestrichen, Heilige Drei Könige ebenfalls, später aber als solcher wieder eingeführt. Dazu kommt, dass sich die dominante evangelische oder katholische Tradition eines Landes auf die Zahl der Feiertage auswirken kann. Übrigens: Im konfessionslos geprägten Tschechien und im katholisch dominierten Ungarn ist der Karfreitag für alle ein Feiertag.
(Andreas Danzer, Andreas Schnauder, 22.1.2019)