Für die biometrische Auswertung von Videomaterial ist nach Ansicht des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber eine neue Rechtsgrundlage erforderlich. Bei immer größer werdenden Datenbeständen und umfangreicheren Methoden zu deren Auswertung steige das Risiko, unschuldig ins Visier der Behörden zu geraten, erklärte Kelber am Donnerstag.

Außerdem könne das dauernde Gefühl einer Überwachung bewusst und unbewusst zur Vermeidung völlig legaler Verhaltensweisen führen. Kelber verwies dabei auf die Teilnahme an Demonstrationen. "Für eine automatisierte biometrische Gesichtserkennung gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage", betonte der Datenschutzbeauftragte.

Biometrie

Nur weil es mittlerweile technisch möglich sei, große Datenmengen detailliert biometrisch auszuwerten, sei ein entsprechendes Verfahren noch lange nicht rechtlich zulässig. Ein derart erheblicher Grundrechtseingriff könne nicht mit einem Rückgriff auf die weiten Generalklauseln der Strafprozessordnung legitimiert werden.

Bei der biometrischen Gesichtserkennung wird eine Aufnahme mit einem oder mehreren zuvor gespeicherten Gesichtsbildern abgeglichen. Das Verfahren spielt bei der strafrechtlichen Aufklärung der Ausschreitungen anlässlich des Hamburger G-20-Gipfels vom Sommer 2017 eine Rolle.

In der vergangenen Woche hatte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) gegen eine Anordnung des Landesdatenschutzbeauftragten Johannes Caspar geklagt, mit der dieser die Löschung einer Datenbank mit aus Videos gewonnenen biometrischen Informationen tausender Bürger gefordert hatte.

Material

Das relevante Videomaterial, das rund um den G-20-Gipfel aufgenommenen worden war, stammt von der Polizei, aber auch von privaten Handyvideos oder von Überwachungskameras aus dem öffentlichen Nahverkehr. Mit der Klage soll geklärt werden, ob die bestehenden Vorschriften der Strafprozessordnung die biometrische Auswertung von Videomaterial ermöglichen. (APA, 24.1.2019)