Dublin/Luxemburg – Die irische Fluggesellschaft Ryanair muss in Luxemburg zwei Passagiere nach der Annullierung von Flügen wegen eines Pilotenstreiks im Sommer 2018 entschädigen. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Luxemburg vom Donnerstag muss Ryanair gemäß den rechtskräftigen Urteilen jeweils 250 Euro zahlen.

Die Fluggesellschaft hatte sich zuvor mit dem Hinweis auf "höhere Gewalt" geweigert, Entschädigung zu zahlen. Nach Ansicht des Friedensgerichts in Luxemburg handelte es sich bei dem Streik jedoch um eine Situation, die eine Pflicht zur Entschädigung nach sich ziehe, bestätigte ein Justiz-Sprecher auf Anfrage. Bereits Mitte 2018 hat das Gericht zwei Passagieren der Lufthansa ebenfalls jeweils 250 Euro wegen mehrstündiger Verspätung aufgrund eines Streiks zugesprochen.

Die Direktorin des Verbraucherzentrums in Luxemburg, Karin Basenach, erklärte am Donnerstag, das Urteil zeige, dass Verbraucher ihre Rechte auch gegenüber großen Fluggesellschaften durchsetzen könnten. Das EVZ bleibe dabei ein Ansprechpartner für geschädigte Passagiere. (APA, 24.1.2019)