Washington – Michael Cohen, der langjährige Anwalt von Donald Trump, hat eine verbindliche Vorladung zur Aussage vor dem US-Senat erhalten. Cohens eigener Rechtsvertreter Lanny Davis bestätigte am Donnerstag entsprechende Medienberichte. Die Vorladung erging in Form einer sogenannten Subpoena, die verpflichtenden Charakter hat. Der Geheimdienstausschuss setzte sich damit über Cohens Weigerung hinweg, zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Kongress zu erscheinen.

Davis hatte am Mittwoch einen für den 7. Februar angesetzten Termin für eine Aussage vor einem anderen Kongressausschuss – einem für die generelle Kontrolle der Regierung zuständigen Gremium des Repräsentantenhauses – abgesagt. Dies begründete Davis damit, dass die Familie seines Mandanten "Drohungen" durch Trump und dessen Anwalt Rudy Giuliani ausgesetzt sei – ein hochexplosiver Vorwurf, den Davis aber nicht konkretisierte.

Zu der jetzt eingegangenen Vorladung durch den Senatsausschuss äußerte sich Davis nicht konkreter. Er machte keine Angaben zum Termin und auch nicht dazu, ob Cohens Vernehmung öffentlich oder hinter verschlossenen Türen stattfinden soll. Laut CNN-Informationen soll der frühere Trump-Vertraute Mitte Februar vor dem Senatsgremium erscheinen.

Öffentlich

Die von Cohen am Mittwoch abgesagte Aussage im Ausschuss des Repräsentantenhauses sollte öffentlich sein. Von seinen Aussagen im Kongress erwarten Beobachter in Washington mögliche neue brisante Enthüllungen über den Präsidenten und den Trump-Konzern. Cohen hat mit seinem langjährigen Chef gebrochen und steht mit diesem inzwischen auf Kriegsfuß.

Cohen war im Dezember von einem New Yorker Gericht zu dreijähriger Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Meineids in früheren Aussagen gegenüber dem Kongress und Verstößen gegen die Wahlkampffinanzierungsgesetze. Der 52-Jährige musste die Haft aber bisher nicht antreten.

Cohen hat Trump bereits mit seinen bisherigen Aussagen in erhebliche Nöte gebracht. So gab er Falschaussagen gegenüber Parlamentariern zu dem Projekt eines Trump Tower in Moskau zu. Das Hochhausprojekt wurde demnach deutlich länger verfolgt als ursprünglich von Cohen angegeben – nämlich bis mindestens Juni 2016, als Trump bereits so gut wie sicher als republikanischer Präsidentschaftskandidat feststand.

Die Chronologie ist insofern hochbrisant, als es darum geht, ob Trump noch in einer fortgeschrittenen Phase seines Wahlkampfes Geschäftsinteressen in Russland verfolgte. (APA, 24.1.2019)