Essen – Der Energiekonzern RWE stellt sich nach dem Kompromiss für einen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung auf einen Arbeitsplatzabbau ein. Wie viele Mitarbeiter betroffen sein werden, könne er noch nicht sagen, erklärte RWE-Chef Rolf Martin Schmitz in einem Interview mit der "Rheinischen Post" vom Montag.

"Aber ich rechne mit einem signifikanten Abbau bereits bis 2023, der weit über die bisherigen Planungen und das durch normale Fluktuation mögliche hinaus geht. Dies betrifft unmittelbar bis Ende 2022 die Mitarbeiter der zu schließenden Kraftwerke." Mittelbar seien in den darauffolgenden Jahren dann auch Beschäftigte im Tagebau betroffen. Der Abbau werde sozialverträglich erfolgen.

Positiv sei, dass die Kohlekommission ein fast einstimmiges Ergebnis erreicht habe. "Denn wir brauchen einen Konsens und Planungssicherheit." Wie die Umsetzung genau funktioniere und was das im Einzelnen für RWE heiße, müsse man erst analysieren. "Klar ist aber, und das sollte allen bewusst sein, in der Braunkohle wird es tiefe Einschnitte geben."

Ende bis 2038

Die Kohlekommission hatte sich am Wochenende auf ein Aus für das letzte Kohlekraftwerk bis spätestens 2038 verständigt. Das Enddatum kann aber noch auf 2035 vorgezogen werden. Es gab nur eine Gegenstimme in dem 28-köpfigen Gremium aus Vertretern von Wissenschaft, Industrie, Gewerkschaften und Umweltgruppen. Um die Folgen für die Braunkohlegebiete im Rheinland und in Ostdeutschland abzufedern, sind bis 2040 mindestens 40 Milliarden Euro vorgesehen. Als Entlastung für den erwarteten Strompreisanstieg soll es ab 2023 jährlich etwa zwei Milliarden Euro für Unternehmen und Privathaushalte geben.

Ebenfalls in einem Gespräch mit der "Rheinischen Post" forderte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), dass die deutsche Regierung nun zügig die gesetzliche Grundlage ausarbeitet: "Wir brauchen eine gesetzliche Fixierung dieser Maßnahmen. Wir haben die Erwartung, dass bis Ende April diesen Jahres die Eckpunkte für das Maßnahmengesetz und das Planungsbeschleunigungsgesetz vorliegen." (APA, 28.1.2019)