Wien – Zu Beginn der Verhandlung gegen 20 Angeklagte überrascht Verteidiger Christian Werner mit agrarbiologischen Erkenntnissen. "Der wirkliche Feind des Hanfbauern ist die gemeine Blattlaus", doziert er am ersten von mindestens neun Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Johannes Varga. Werners Mandant, der 32-jährige Nemanja R., ist der Hauptangeklagte in der Sache, er soll gemeinsam mit einem flüchtigen Mittäter für serbische Hintermänner elf Cannabisplantagen in Wien und Niederösterreich organisiert haben, wo 580 Kilogramm des Rauschmittels geerntet wurden.
Ursprünglich hat Staatsanwalt Florian Kranz 21 Personen angeklagt, eine der beiden Frauen unter diesen hat aber in der Haft entbunden und ist noch im Spital, ihr Verfahren wird von Varga daher ausgeschieden. Doch auch 20 Angeklagte sorgen im Großen Schwurgerichtssaal für gehörigen Aufwand. Zunächst werden alle von Justizwachebeamten an ihre Plätze geführt, dann klirren die Handfesseln, als diese gleichzeitig abgenommen werden.
Ankläger sieht kriminelle Vereinigung
Für Ankläger Kranz ist die Sache klar: Alle, die hier auf den Anklagestühlen und -bänken sitzen, sind Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Cannabis in Österreich selbst zu züchten und zu vertreiben. Mit gefälschten Ausweisen sollen Häuser angemietet und umgebaut worden sein, in denen dann die Plantagen eingerichtet wurden.
Die Organisation soll dabei äußerst arbeitsteilig vorgegangen sein: Manche waren auf den Aufbau der Zuchtanlagen spezialisiert, andere auf die Betreuung der Pflanzen, es gab Erntehelfer und jene, die den Vertrieb übernehmen sollten. Ende des vergangenen Februars bekamen Ermittler des heimischen Bundeskriminalamts (BK) einen Tipp ihrer serbischen Kollegen, woraufhin eine großangelegte Polizeiaktion startete, die Ende Mai zu Festnahmen und Beschlagnahmungen führte.
Diese Involvierung des BK nutzt Verteidiger Werner, wie auch andere seiner anwesenden Standeskolleginnen und -kollegen, für ein rhetorisches Danaergeschenk an die Behörde. "Das Bundeskriminalamt ist die Vorzeigeeinrichtung der österreichischen Polizei. Wenn die ermitteln, bleibt kein Stein auf dem anderen", wendet er sich vor allem an die Laienrichter. Nur: "Was mich stört – trotz aller Maßnahmen wie Telefonüberwachung und Observationen ist es nicht gelungen, auch nur einen einzigen Abnehmer ausfindig zu machen", kritisiert er, dass die Kriminalisten mit den Festnahmen nicht bis zur Ernte zugewartet haben.
Missernten durch Schädlinge
Vor allem aber bezweifelt er, dass in den seit 2016 betriebenen Plantagen wirklich diese angeklagten Mengen geerntet werden konnten. Einerseits – richtig – wegen der Blattlaus, wie auch Mitverteidiger Slaviša Žeželj ausführt: "Mein Mandant hatte in Gerasdorf zwei Missernten wegen so eines Befalls, er konnte in der Zeit überhaupt nur sechs Kilo ernten." Und andererseits erklärt wiederum Werner: "Die Polizei stellt immer Hochrechnungen an, die eine Maximalmenge ergeben." Diese Zahlen seien aber illusorisch.
Hier sekundiert ein weiterer Anwalt, der neben Werner sitzende Philipp Wolm. "Laut dem Herrn Staatsanwalt wurden pro Pflanze 30 bis 40 Gramm geerntet. Ich habe mich bei der Universität für Bodenkultur erkundigt: Bei Indoorplantagen, und davon reden wir hier, beträgt der Durchschnittsertrag nur 15 bis 20 Gramm." Auch Wolm hält daher die inkriminierte Menge für zu hoch.
Außerdem versucht er den Schöffen klarzumachen, dass der Prozess trotz "des sehr eindrucksvollen Ambiente mit vielen Angeklagten und Justizwachebeamten" in Wahrheit "ein 08/15-Verfahren, wie es hier im Haus täglich stattfindet", sei.
Angeklagte arbeitete als Putzfrau
Abgestritten wird von den Verteidigern auch, dass es sich um eine derart straffe Organisation gehandelt habe, wie es Staatsanwalt Kranz darstellt. Anwalt Žeželj verweist dabei auf eine weitere Mandantin, die einzig verbliebene Frau: "Sie hat um acht Euro in der Stunde als Putzfrau gearbeitet. Warum sollte sie das machen, wenn sie angeblich bei der Drogenmafia ist?" Der Grund, warum ihre DNA auf einer in einer Plantage gefundenen Zahnbürste entdeckt wurde, sei viel simpler: Die Frau habe ein außereheliches Verhältnis mit einem Mitangeklagten gehabt.
Da jedes Statement auf Serbisch übersetzt werden muss, endet der erste Verhandlungstag nach den Plädoyers. Ein Urteil wird frühestens am 18. Februar erwartet. (Michael Möseneder, 28.1.2019)