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Pakistans Höchstgericht wird von Spezialeinheiten geschützt.

Foto: AP/BAngash

Islamabad – Das Oberste Gericht Pakistans hat am Dienstag einen Berufungsantrag gegen den Freispruch der Christin Asia Bibi für unzulässig erklärt. Die 51-Jährige kann damit Pakistan verlassen. Als Aufnahmeland für Bibi war auch Deutschland im Gespräch.

"Der Berufungsantrag ist abgelehnt", sagte Richter Asif Saeed Khosa in Islamabad. Gleichzeitig ordnete er die sofortige Freilassung Bibis an.

Bibi war im Juni 2009 wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Zwar hob das Oberste Gericht des muslimisch geprägten Landes Ende Oktober das Urteil auf und sprach sie von allen Vorwürfen frei, doch konnte sie wegen massiver Proteste von Islamisten ihre Heimat bisher nicht verlassen.

Revisionsantrag

Der radikalislamische Kleriker Khadim Rivzi der Islamistenpartei Tehreek-e-Labbaik (TLP) hatte im Zuge der Proteste die Entlassung der Richter und den Tod der zweifachen Mutter gefordert. Die Kundgebungen und Blockaden hörten erst auf, nachdem die Regierung und die TLP ein Abkommen geschlossen hatten, das auch einen Revisionsantrag gegen das Urteil vorsah.

Seit November ging die Regierung von Ministerpräsident Imran Khan dann vermehrt gegen die TLP vor. Laut Behördenangaben wurden mehr als 3.000 Mitglieder und Funktionäre der Partei festgenommen. TLP-Chef Khadim Rizvi und weitere Parteimitglieder wurden wegen Aufwiegelung zum Aufruhr angeklagt.

Asyl

Ungeachtet dessen wurden aus Sorge vor erneuten Protesten am Dienstag Tausende Sicherheitskräfte in die Städte entsandt. Man werde erneute Demonstrationen wie im Oktober von Gruppen wie der TLP nicht mehr zulassen, sagte der Informationsminister der Provinz Punjab, Fayyaz Chohan, am Montag.

Es wird erwartet, dass Bibi Asyl in einem europäischen oder nordamerikanischen Land beantragt. Als mögliches Aufnahmeland für die Christin ist auch Deutschland im Gespräch. Einem unbestätigten Bericht zufolge sind ihre Kinder bereits nach Kanada geflohen.

"Nach neun Jahren in Haft, für eine Tat, die sie nicht beging, ist es schwierig, dieses längst fällige Urteil als gerecht zu sehen", erklärte Rimmel Mohydin von Amnesty International in einer ersten Reaktion. Vor allem die Behörden müssten jeglichen Einschüchterungsversuchen gegen den Obersten Gerichtshof widerstehen und diese untersuchen. Die "schändliche" Verzögerung bei der Durchsetzung von Bibis Rechten zeige einmal mehr, dass die pakistanische Regierung das Blasphemie-Gesetz ebenso wie andere Gesetze, die religiöse Minderheiten diskriminieren, so rasch wie möglich aufheben müsse. (APA, 29.1.2019)