Seit Monaten gingen immer wieder Feministinnen für eine Streichung des Paragrafen 219a auf die Straße.

Foto: Imago/Cord

Berlin – Die lange Debatte zwischen SPD und CDU um den Paragrafen 219a endet nun mit einem Kompromiss. Zahlreiche Aktivistinnen und auch Parteien forderten die gänzliche Streichung des Paragrafen, der nun doch bleibt. Das "Werbe-" oder, wie es auch genannt wird, "Informationsverbot" soll aber etwas aufgeweicht werden.

In Deutschland regelt der Paragraf 219a seit den 1930er-Jahren ein "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche. Schon mehrere Ärzte und Ärztinnen konnten daher von Abtreibungsgegnern geklagt werden. Die im vergangenen Jahr in Deutschland intensiv geführte Debatte über den Zugang zu Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ging auf eine Petition der Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel zurück. Sie informierte auf ihrer Website über ihre Leistungen, darunter auch Schwangerschaftsabbrüche. Hänel wurde angezeigt und wegen des öffentlichen Anbietens von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Geldstrafe verurteil.

Paragraf 219a bleibt

Seit Bekanntwerden dieses Falls fordert ein breites Bündnis an AktivistInnen und PolitikerInnen die gänzliche Streichung von Paragraf 219a. Dazu kommt es nun nicht. Nach monatelangem Ringen einigte sich die deutsche Regierung auf einen Kompromiss: Der Paragraf 219a bleibt, ungewollt Schwangere sollen sich künftig aber leichter über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.

Das Werbeverbot bleibt künftig grundsätzlich bestehen, Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser dürfen aber darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Allerdings dürfen sich Schwangere erst in der Arztpraxis selbst über den Abbruch informieren.

Die Reform beinhaltet auch, dass die Bundesärztekammer künftig auflistet, wo Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden und welche Methoden angeboten werden. Auch soll die Altersgrenze für Frauen angehoben werden, die Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel haben. Bis zum Alter von 22 Jahren gibt es nun diesen Anspruch, bisher lag die Grenze bei 20.

Die SPD wollte ursprünglich eine gänzliche Streichung des Paragrafen, in der CDU wollte man daran nicht rütteln, eine Abtreibung dürfe nicht wie andere medizinische "Dienstleistungen angepriesen" werden.

"Skandalöses Frauenbild"

Die Opposition kritisiert scharf, dass es den Paragrafen weiterhin geben wird. Die Grünen sprechen von "Misstrauen gegenüber Frauen", das sich in dieser Lösung zeige, vielmehr sollten Hilfe für die Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte und Ärztinnen gewährleistet werden. Die Linkspartei spricht von einem "skandalösen Frauenbild", das dieser Entscheidung zugrunde liege. Und die Ärztin und Aktivistin Kristina Hänel kritisiert, dass Ärzte und Ärztinnen weiterhin wie "potenzielle Verbrecher" behandelt werden. Informationen über das Angebot der Ärztin für ungewollt Schwangere werden auch weiterhin strafbar sein, weil sie sie im Internet bereitstellt.

In Österreich existiert weder ein Werbeverbot noch eine Informationseinschränkung über Schwangerschaftsabbrüche. Allerdings gibt es auch für junge Frauen nicht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für ihre Verhütungsmittel übernimmt. (red, 29.1.2019)