Schießen scharf gegen die Staatsanwaltschaft: Der ehemalige Finanzminister Karl Heinz Grasser und sein Strafverteidiger Norbert Wess.

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Wien – In der Buwog-Verhandlung ist es am Dienstag – zunächst – recht rund gegangen. Die Anwälte des Erstangeklagten und Exfinanzministers, Karl-Heinz Grasser, sind in Anträgen in Konfrontation zu den handelnden Staatsanwälten, Alexander Marchart und Gerald Denk, gegangen. Und sie erheben den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen sie.

Die Anwälte von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser bezichtigen die Staatsanwaltschaft, dass sie Ermittlungen geführt und Zeugen befragt habe, obwohl der Prozess längst laufe.
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Einfach zusammengefasst werfen sie der Staatsanwaltschaft vor, noch während des bereits laufenden Buwog-Hauptverfahrens den wichtigen Belastungszeugen Heinrich T. zu Themen der Buwog-Verhandlung befragt zu haben. T. hat schon eine Ladung zur Zeugenaussage vor Gericht. Befragt worden sei er im Rahmen jenes Ermittlungsverfahrens, das noch gegen Grasser anhängig ist und in dem es um den Verdacht geht, er hätte beim Buwog-Verkauf um 35 Millionen Euro mehr herausholen können. Das ist in den Augen von Grasser-Verteidiger Norbert Wess Amtsmissbrauch – denn die Buwog-Ermittlungen sind längst abgeschlossen.

"Kein faires Verfahren"

Wess beruft sich unter anderem auf die Gutachten von sieben namhaften Universitätsprofessoren, die das Vorgehen als rechtswidrig ansehen würden, wie er im Großen Schwurgerichtssaal erklärte. Zudem sieht der Verteidiger Grassers Recht auf ein faires Verfahren verletzt; etliche Einvernahmeprotokolle seien erst viele Monate nach den Vernehmungen in den Akt genommen worden. Damit sei das Recht auf Akteneinsicht beschränkt worden. "Die WKStA hat über rund 20 Monate lang einen Schattenakt, ein Schattenverfahren geführt", so Wess. Er forderte den Richtersenat auf, die Sache dem Präsidenten des Straflandesgerichts Wien zu übermitteln, auf dass dieser die Staatsanwaltschaft informiere.

Die Staatsanwälte Alexander Marchart und Staatsanwalt Gerald Denk werfen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Verleumdung vor.
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Die Staatsanwälte wiesen die "Unterstellungen" prompt zurück und stellten den – ebenfalls strafrechtlich relevanten – Vorwurf der Verleumdung in den Raum. Auch dem solle die Behörde nachgehen. Dieses Delikt begeht, wer jemanden "der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, wenn er weiß, dass die Verdächtigung falsch ist". Am Mittwoch wird der Verkauf der Villa Walter Meischbergers verhandelt. (Renate Graber, 30.1.2019)