Karlsruhe – Alle drei beim Anti-Terror-Einsatz vom Mittwoch in Deutschland festgenommenen Iraker sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft.

Die 23 Jahre alten Shahin F. und Hersh F., denen vorgeworfen wird, in Deutschland einen islamistisch motivierten Terroranschlag geplant zu haben, waren noch am Mittwoch dem Untersuchungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt worden. Der 36 Jahre alte Rauf S., der bei den Anschlagsplanungen geholfen haben soll, folgte am Donnerstag, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.

Rauf S. soll versucht haben, den beiden Männern eine Schusswaffe zu besorgen. Alle drei Verdächtigen waren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Spezialkräfte der Polizei hatten die drei Männer am Mittwochmorgen im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) festgenommen und ihre Wohnungen durchsucht. Den Ermittlungen zufolge hatten die beiden 23-Jährigen rund 250 Gramm Schwarzpulver aus Silvesterböllern gewonnen und Sprengversuche angestellt.

Keine Belege für "IS"-Auftrag

Außerdem sollen sie erwogen haben, ein Kraftfahrzeug für einen Anschlag einzusetzen. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft gibt es zwar Verbindungen zur Jihadistengruppe Islamischer Staat (IS) aber keine Belege für einen Auftrag des IS oder eine Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Zuge der Ermittlungen eine Festnahme. Der ebenfalls aus dem Irak stammende und in Ludwigslust lebende Walid Khaled Y.Y. sei vorläufig festgenommen worden, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Schwerin sagte. Noch am Donnerstag wollte die Behörde entscheiden, ob sie bei Gericht einen Haftantrag stellt.

Laut Bundesanwaltschaft steht der 34-Jährige in Verdacht, eine Pistole vom Typ Makarov angeboten zu haben, die bei einem geplanten Anschlag benutzt werden sollte. Die Übergabe sei nicht zustande gekommen, weil den Interessenten der Preis von zunächst rund 1500 Euro und später 1200 Euro zu hoch gewesen sei. Gegen Y.Y. wird wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz ein gesondertes Ermittlungsverfahren geführt. Bei der Hausdurchsuchung in Ludwigslust fanden die Ermittler den Angaben zufolge keine Waffe. (APA, dpa, 31.1.2019)