Die E-Card mit Foto wird kommen. Über zehn Millionen Euro soll das allein heuer und nächstes Jahr kosten.

Foto: apa/harald schneider

Wien – Beim geplanten Foto auf der E-Card soll es Ausnahmen für Menschen über 70 Jahre und Pflegefälle ab Stufe 4 geben. Das kündigte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Mittwoch nach dem Ministerrat an. In der Regierungssitzung wurden weitere Details beschlossen, wie das Foto auf der E-Card umgesetzt wird.

Das Vorhaben, Missbrauch entgegenzuwirken und deshalb ab 1. Jänner 2020 die E-Card verpflichtend mit einem Foto auszustatten, wurde im Nationalrat bereits mit dem Budgetbegleitgesetz beschlossen. Nun legte die Regierung weitere Details zur Umsetzung vor, etwa welche Stelle konkret wofür zuständig sein soll.

Rund 80 Prozent aller Karteninhaber wird automatisch eine neue E-Card zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird die Sozialversicherung dafür auf Bilder aus bestehenden Registern zugreifen – etwa vom Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein.

Zugriff auf Fremdenregister

Die Regierung präzisierte nunmehr, wie das Prozedere für jene Österreicher und Nichtösterreicher ablaufen soll, von denen kein Lichtbild in einem Personenregister des Innenministeriums oder im Führerscheinregister vorhanden ist – laut Ministerratsvortrag immerhin 1,5 Millionen Menschen. So darf auch auf das Zentrale Fremdenregister des Innenministeriums zurückgegriffen werden, stellt man nun klar. Die Kosten von 2,6 Millionen Euro heuer und acht Millionen 2020 werden laut Gesundheitsministerium Bund und Sozialversicherung tragen. Das Entgelt für die E-Card-Besitzer soll gleich bleiben.

Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per Verordnung altersbedingte Ausnahmen festzulegen. Hartinger-Klein sprach davon, dass Menschen über 70 Jahre und ab Pflegestufe 4 nur freiwillig ein Foto liefern müssten. Die entsprechende Verordnung selbst liegt aber noch nicht vor. Generell lobte Hartinger-Klein das Foto auf der E-Card als Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung, aber auch zur Bürokratieerleichterung für Ärzte, die dann keinen zusätzlichen Lichtbildausweis zur Überprüfung der Identität mehr brauchen. (APA, 30.1.2019)