Nach dem gewaltigen Hype des Jahres 2017 ist es im Vorjahr vergleichsweise ruhig geworden um das Thema Kryptowährungen. Schließlich sind deren Vertreter inzwischen meilenweit weg von ihren ehemaligen Höchstkursen. Eine Einheit des Marktführers Bitcoin ist zurzeit um etwas mehr als 3.400 Dollar zu haben, das liegt mehr als 80 Prozent unter dem Rekordhoch von Dezember 2017. Dieser Kurssturz hat aber auch zu negativen Auswirkungen auf die Akzeptanz und den Aufbau von Strukturen für Bitcoin und Co geführt, wie eine Untersuchung der Arbeiterkammer Wien zeigt.

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Ein Praxistest von Bitcoin-Automaten zeigt: Einige funktionieren schon gar nicht mehr. Angaben über anfallende Spesen sind mitunter sehr lückenhaft.
Foto: AP Photo / Kin Cheung

Die Verbraucherschützer des Hauses haben sich einige Kryptowährungen vorgeknöpft und sie auf Alltagstauglichkeit abgeklopft – und zum Teil bemerkenswerte Ergebnisse zutage gefördert. Nach wie vor steckt die Regulierung von Kryptowährungen in den Kinderschuhen, zudem herrscht weitgehende Intransparenz über zu zahlende Spesen und Gebühren, immer weniger Geschäfte und Lokale akzeptieren Zahlungen, und Bitcoin-Tauschautomaten werden nicht mehr gewartet, viele Displays blieben schwarz. Wohl auch deshalb, weil die Tiroler Automatenfirma Cointed, die in Österreich führend war im Automatengeschäft, im Vorjahr in Konkurs geschlittert ist.

Im Gebührendschungel

Testkäufer der AK besuchten einige stationäre Verkaufsstellen und erwarben um die Summe von 400 Euro verschiedene Kryptowährungen, nämlich Bitcoin, Bitcoin Cash, Litecoin, Dash und Ethereum. Für den Kauf ist die Nutzung einer E-Wallet, also einer digitalen Geldbörse zum Verstauen der Kryptowährungen, notwendig. Für die Einsehbarkeit von Geschäftsbedingungen gilt das scheinbar nicht. Getestet wurden die zwei Wallet-Anbieter Coinomi und Enjin Wallet. Geschäftsbedingungen sind, wenn überhaupt, meist nur in Englisch zu finden. In den "Terms of Use" der E-Wallet Enjin fand sich zwar eine allgemeine Klausel zu Kosten und Spesen, aber keine konkreten Angaben. Die Geschäftsbedingungen konnten auch nur gelesen, nicht aber heruntergeladen werden.

Luft nach oben bei der Transparenz gibt es laut AK also auch in diesem Bereich. Denn auch bei Wallets können Gebühren anfallen, etwa für die Verwahrung der Kryptoeinheit ("deposit fee") oder auch für Abhebungen ("withdraw fee"). Hier lohnt sich Genauig- keit. Denn Coinomi etwa verlangt zwar keine Spesen für die Wallet, Abhebungen verursachen jedoch Kosten, die an die Schürfer (Miner) bezahlt werden.

· Geschäfte und Automaten: Insgesamt 102 Automaten zum Kauf von Kryptowährungen gab es zum Erhebungszeitpunkt laut coinatmradar.com in Wien, wobei die Spesen für den Kauf und Verkauf höchst unterschiedlich – tendenziell aber recht üppig – ausfielen. Beim Kauf wurden im Median 4,9 Prozent Spesen verrechnet, wobei deren Bandbreite von minus 2,1 Prozent (also ein Abschlag zugunsten des Kunden verglichen mit dem Referenzkurs) bis plus 5,7 Prozent reichte. Bei Verkäufen betrug die Kostenbelastung zwischen 3,2 und 10,5 Prozent. Das sind hohe Aufschläge, die erfolgreiche Anleger bei Wertpapieren wohl nicht akzeptieren würden.

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Transparent sind bei Bitcoin-Automaten, wie auf diesem Archivbild, nur die Scheiben, jedoch selten die Abrechnungen.
Foto: AP / Kin Cheung

"Eine transparente Auszeichnung dieser Spesen gibt es nicht", kritisiert AK-Konsumentenschützer Christian Prantner. Auch zu welchem Kurs gerade ge- oder verkauft wird, bleibt für den Kunden meist ein Rätsel. Bei einem Bitcoin-Kauf im Wiener House of Nakamoto fiel Pranter am Display des Automaten auf, dass eine Gebühr angezeigt wurde, die an den Miner abgeführt wird. Denn dieser wird für die Erschaffung der Kryptoeinheiten belohnt. In dem Fall vom Käufer, der das auf seinem Beleg wiederum nicht ausgewiesen bekommt. "Dass Kunden eine Mining-Gebühr zahlen, sollte auch an den Zahlungsbelegen offengelegt werden", merkt der Konsumentenexperte an.

Dabei könnten sich jene Kunden, die eine Transaktionsbestätigung bekommen, überhaupt zu den glücklicheren schätzen. Denn auch das zeigt der Test: Standard ist das nicht – sollte es aber sein, merkt Prantner an. Schließlich ist der Erwerb einer Kryptoeinheit auch ein Rechtsgeschäft, da sollte es auch üblich sein, dass Kunden einen Beleg erhalten – per SMS, E-Mail oder physisch –, der alle wesentlichen Daten auflistet. Also die Information, für wie viel Euro und zu welchem Kurs Kryptoeinheiten ge- oder verkauft wurden, welche Spesen und sonstige Gebühren dabei angefallen sind.

In Geschäftslokalen der Post, in Trafiken oder auch im House of Nakamoto gibt es auch Bitcoin-Bons zu erwerben, die über diverse Webseiten aktiviert werden können. Das ist vergleichbar mit einer Geschenkgutscheinkarte. Was hier ebenfalls fehlt: Angaben zu Kosten und Spesen. Denn wer beispielsweise einen Bon erwirbt, mit dem für 15 Euro Bitcoin gekauft werden können, lernt in der Praxis: Nur 13,50 Euro fließen in die Kryptoeinheit, der Rest wird für Spesen abgezogen. Das sind immerhin zehn Prozent, über die der Kunde nicht informiert wird. "Eine bessere Kosten- und Preiswahrheit ist hier sehr wünschenswert", sagt Prantner.

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Vorsicht Falle: Der Test zeigt, dass es um die Akzeptanz von Bitcoin in Wiener Geschäften und Lokalen nicht gut bestellt ist.
Foto: AP Photo/Gillian Flaccus

· Online-Plattformen: Kryptowährungen können auch über diverse Online-Plattformen gehandelt werden, die Anbieter Bitpanda, Coinbase, Bitstamp und Kraken hat sich die AK genauer angeschaut. Ähnlich lief überall die Registrierung und Authentifizierung ab, abgesehen von Verbindungsabbrüchen wegen unleserlicher Dokumente. Informationen zu Vertragsbedingungen sind zumeist nur in Englisch verfügbar. Bei den Angaben zu Spesen verhält es sich wie in den Geschäften: Nicht jede Plattform wies Gebühren aus, die verrechneten Kauf- bzw. Verkaufskurse waren nicht immer klar ersichtlich.

· Bezahlen: Und wie sieht es aus, wenn man mit Bitcoin und Co im Alltag reale Güter erwerben will? Schlecht – wie der AK-Test zeigt. Der Testkäuferin ist es nicht gelungen, an drei ausgewählten Stellen mit ihrem Kryptogeld zu bezahlen. Und das, obwohl die getesteten Stellen als Bitcoin akzeptierende Geschäfte ausgewiesen waren. In einem Restaurant hieß es am Telefon sogar noch, dass Bitcoins akzeptiert werden. Vor Ort sah die Sache freilich anders aus: "Bitcoins nehmen wir nicht mehr." Auch in einer Parfümerie – ebenfalls angeführt als Geschäft mit Bitcoin-Akzeptanz – wurde die Bezahlung mit der Kryptowährung abgelehnt.

In Summe zeige der Test, dass Kryptowährungen noch in den Kinderschuhen stecken, heißt es aus der Arbeiterkammer. Es zeuge von keinem guten Service, wenn Kunden nicht mehr bezahlen könnten oder Automaten nicht mehr gewartet werden. "Wenn man schon automatisierte Dienstleistung anbietet, dann sollte die Infrastruktur auch funktionieren", sagt Prantner. Das Fazit des Konsumentenschützers: "Das Leben der Konsumenten wird mit Bitcoin und Co jedenfalls nicht einfacher." (Bettina Pfluger, Alexander Hahn, 31.1.2019)