Wien – Das geplante Hochhaus-Projekt am Wiener Heumarkt könnte sich einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterziehen müssen. Für den 18. März hat das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu dieser Frage anberaumt, berichteten Vertreter mehrerer Bürgerinitiativen bei einer Pressekonferenz am Freitag.

Die Initiative "Alliance for Nature" hatte gemeinsam mit zehn weiteren Personen Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt Wien, auf eine UVP zu verzichten, eingelegt. Das Gericht entschied daraufhin, dass in einer mündlichen Verhandlung geklärt werden soll, ob doch eine UVP nötig ist.

Architekt Wehdorn als Sachverständiger

Es sei eine Einzelfallprüfung zur Frage durchzuführen, "ob zu erwarten ist, dass durch das Vorhaben unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der Nachhaltigkeit der Umweltauswirkungen der Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet der Kategorie A des Anhanges 2 der Welterbestätte 'Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, wesentlich beeinträchtigt wird", heißt es im Schreiben des Gerichts. Als Sachverständiger wurde Architekt Manfred Wehdorn, der Ende der 1990er Jahre die Bewerbung zur Aufnahme der Wiener Innenstadt in die Liste des Unesco-Welterbes mitbetreute, bestellt.

"Sollte das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss kommen, dass eine UVP nötig ist, wird sich das Verfahren sicherlich über Monate, wenn nicht Jahre erstrecken", glaubt Christian Schuhböck von "Alliance for Nature". Seine Initiative werde sich sicherlich am UVP-Verfahren beteiligen, sollte es zu so einem solchen kommen, und will, wenn notwendig, den Instanzenweg beschreiten, kündigte er an.

"Tatsache ist, dass das historische Zentrum von Wien nach wie vor auf der Roten Liste des Unesco-Welterbes steht", sagte Schuhböck. Er forderte die Bundesregierung auf, "endlich Maßnahmen" zum Schutz des Weltkulturerbes zu setzen. (APA, 1.2.2019)