Paris – Der französische Verfassungsrat hat das sogenannte Sexkauf-Verbot bestätigt: Er wies am Freitag die Beschwerde von Prostituierten gegen ein seit 2016 geltendes Gesetz ab, nach dem Freiern Geldstrafen von mindestens 1.500 Euro drohen. Die nach schwedischem Vorbild eingeführte Regel verstoße nicht gegen das Grundrecht auf sexuelle Freiheit, hieß es.

Der Verfassungsrat erklärte, das Gesetz richte sich nicht gegen die Prostituierten. "Es entzieht Zuhältern ihre Profite", betonten die Richter. Dadurch helfe es den Frauen und erschwere Zwangsprostitution.

"Gefährlich für Gesundheit und Grundrechte"

Die Beschwerdeführerinnen – rund 30 Prostituierte und neun Unterstützergruppen – sprachen von einer "schlechten Entscheidung, die gefährlich für die Gesundheit und Rechte der Sexarbeiter ist". Die Prostituierten klagen über weniger Einkommen, seit das Gesetz in Kraft ist.

Im Wiederholungsfall drohen Freiern danach Geldstrafen von bis zu 3.750 Euro. Im Gegenzug werden Prostituierte nicht mehr wegen des Anwerbens von Freiern kriminalisiert, der Straftatbestand wurde gestrichen.

Schweden bestraft Freier schon seit 1999. Ähnliche Vorgaben wurden in der Folge in Norwegen, Island und Großbritannien eingeführt. (APA, 1.2.2019)