Graz –Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess um einen groß angelegten "Schenkkreis" in der Weststeiermark zu Ende gegangen. Die fünf Angeklagten wurden zwar alle für schuldig befunden, allerdings nur in Bezug auf das Betreiben eines Pyramidenspiels. Vom Vorwurf des Betrugs wurden alle freigesprochen. Die bedingten Haftstrafen betragen vier bis sechs Monate.

Der Schöffensenat folgte nicht den Forderungen des Staatsanwalts, der für eine Verurteilung in beiden Hauptpunkten – Pyramidenspiel und Betrug – plädiert hatte. Nach etwas mehr als zweistündiger Beratung stand fest, dass nur das Betreiben des "Schenkkreises" bestraft werden würde.

Im Kreise der Verwandten

Der Prozess hatte vor genau vier Monaten, am 1. Oktober 2018, begonnen. Es ging um ein Pyramidenspiel, das sich von 2006 bis 2008 vor allem über Verwandte im Raum Voitsberg verbreitet hatte. Die Mitspieler zahlten 5.000 oder 10.000 Euro ein und sollten mit 40.000 bzw. 80.000 Euro beschenkt werden. Die Auszahlung der Gewinne erfolgte in Deutschland, da dort Pyramidenspiele nicht strafbar sind.

Die Angeklagten hatten alle nicht nur ihre Einsätze wiederbekommen, sondern durchwegs Gewinne gemacht, einige sogar über 100.000 Euro. Anders erging es zahlreichen anderen Mitspielern, die zum Teil große Geldsummen verloren hatten, obwohl ihnen laut Anklage zugesichert worden war, sie könnten jederzeit ohne Verlust aussteigen – was zum Betrugsvorwurf führte. In diesem Punkt erfolgte schließlich ein Freispruch.

Anfangs saßen 16 Personen auf der Anklagebank. Schon bald dezimierte sich die Za

hl der Beschuldigten – zehn Angeklagte kamen mit einer Diversion davon, einer wurde freigesprochen. Über 200 Zeugen wurden gehört, meistens waren es Geschädigte, bei denen der Ärger angesichts der Beschuldigten wieder so richtig hochkam. Einige mussten im Laufe der Befragung aber eingestehen, dass sie zwar bei einer Spielrunde Geld verloren, bei einer anderen dafür wesentlich mehr gewonnen hatten.

"Gemeingefährdung"

"Die fünf Angeklagten gehörten zu den Hauptakteuren des Pyramidenspiels" war Staatsanwalt Hansjörg Bacher überzeugt. Er betonte in seinem Schlussplädoyer, dass die reine Teilnahme nicht strafbar sei, wohl aber die Verbreitung. "Von Pyramidenspielen geht eine Gemeingefährdung aus, die Gewinnerwartung ist unrealistisch." Er rechnete erneut vor, dass bereits in der 33. Runde acht Milliarden Menschen nötig wären, damit noch Gewinne ausbezahlt werden könnten. "Unterm Strich wenige Gewinner, sehr, sehr viele Verlierer", brachte es Bacher auf den Punkt und kündigte gleich an: "Weitere Anklagen stehen unmittelbar bevor."

Der Verteidiger des Erstangeklagten, der als Drahtzieher des Pyramidenspiels galt, verwies darauf, dass sein Mandant "nie jemanden betrogen und nie jemanden getäuscht" habe und rief nochmals das Teilgeständnis in Erinnerung.

Die Beratung des Schöffensenats dauerte etwas mehr als zwei Stunden. Alle fünf Angeklagten wurden nur wegen Betreibens eines Pyramidenspiels verurteilt. Eigentlich wären die Strafen höher gewesen, erklärte Richter Rom, doch man habe die lange Verfahrensdauer als mildernd angesehen. So blieb es bei bedingten Haftstrafen von vier bis sechs Monaten. Die Beschuldigten nahmen – äußerst erleichtert – sofort an, der Staatsanwalt kündigte Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (APA, 1.2.2019)