Die Universität Wien baut ihre Zugangsbeschränkungen aus.

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Wien – Am 1. März starten an den meisten Universitäten die Anmeldefristen für die zugangsbeschränkten Fächer des Studienjahrs 2019/20. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen dürfen die Unis auch Aufnahmeverfahren in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen sowie nur lokal überlaufenen Studienrichtungen einführen – manche nützen diese Möglichkeit, andere bauen Hürden ab.

Uni Wien baut Beschränkung aus

Sehr wohl zahlreiche Möglichkeiten zur Beschränkung nützt dabei die Uni Wien. Zusätzlich zu den schon bestehenden Aufnahmeverfahren in Psychologie, Publizistik, Betriebswirtschaft, Internationaler Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Biologie, Pharmazie, Ernährungswissenschaft, Informatik, Wirtschaftsinformatik sowie dem Lehramt kommen noch Schranken in Jus, English and American Studies, Chemie, Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie sowie Transkulturelle Kommunikation. Die Anmeldefrist startet am 1. März.

WU und Boku mit zusätzlichen Aufnahmeverfahren

Auch an der Wirtschaftsuniversität (WU) und der Universität für Bodenkultur (Boku) gibt es neue Zugangshürden: An der WU gibt es künftig zusätzlich zu den bisherigen Aufnahmeverfahren in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Business and Economics auch ein Aufnahmeverfahren im Wirtschaftsrecht – die Anmeldefrist dafür startet ebenfalls am 1. März. An der Boku wiederum kommt zum derzeit bereits zugangsbeschränkten Studium Lebensmittel- und Biotechnologie mit Umwelt- und Bio-Ressourcenmanagement noch ein zweites (Start der Registrierung voraussichtlich am 1. Mai).

Neue Hürden auch in Graz

Die Uni Graz wiederum verhängt ähnlich wie die Uni Wien einige neue Zugangshürden: Zu den bereits bestehenden Aufnahmeverfahren in Psychologie, Pharmazie, Molekularbiologie, Biologie, Betriebswirtschaft, Economics und Lehramt kommen noch Rechtswissenschaften, Translationswissenschaften, Umweltsystemwissenschaften und Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Der Beginn der Registrierung ist am 1. März. Die TU Graz bleibt bei Beschränkungen in der Architektur und den Lehramtsstudien bzw. im gemeinsam mit der Uni Graz geführten Molekularbiologie-Studium (Beginn: 1. März).

Alles wie vorher an der TU und in Linz

Unverändert ist die Lage an der Technischen Universität (TU) Wien, wo wie bisher die Informatik-Studien beschränkt sind. Der Beginn der Registrierungsfrist wird demnächst bekanntgegeben. Ebenfalls keine Änderungen gibt es für das Medizinstudium: An den Medizin-Unis in Wien, Graz und Innsbruck sowie der medizinischen Fakultät an der Uni Linz startet die Anmeldefrist am 1. März. Die Veterinärmedizinische Universität beginnt mit ihrem Aufnahmeverfahren am 2. Mai.

Auch die Uni Linz verzichtet auf neue Hürden in den Rechtswissenschaften. Die bestehenden Aufnahmeverfahren in der Medizin (Registrierungsstart: 1. März), Wirtschaftswissenschaften, Sozialwirtschaft (jeweils noch kein Beginn der Registrierungsfrist festgelegt) und den Lehramtsstudien (Start: 4. März) bleiben bestehen.

Innsbruck und Salzburg bauen Hürden ab

Die Uni Innsbruck verzichtet nicht nur auf die Einführung neuer Zugangsbeschränkungen, sondern setzt auch jene in Architektur, Biologie, Pharmazie, Informatik und den Wirtschaftswissenschaften aus. Damit bleiben nur noch Aufnahmeverfahren in Psychologie sowie den Lehramtsstudien über (Start der Anmeldefrist am 1. März). Ähnlich ist die Situation an der Uni Salzburg: Sie verzichtet ebenfalls auf neue Beschränkungen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen und setzt jene in der Publizistik aus. Übrig bleiben Aufnahmeverfahren in der Psychologie (Anmeldebeginn am 3. April) und den Lehramtsstudien (4. März).

Unverändert Beschränkungen in den Fächern Angewandte Betriebswirtschaft, Wirtschaft und Recht, Psychologie sowie Medien- und Kommunikationswissenschaften sowie den Lehramtsstudien gibt es an der Uni Klagenfurt. Auch an der Kärntner Uni beginnt die Registrierungsfrist am 1. März.

ÖH kritisiert Beschränkungen

Für alle Standorte gilt: Bleibt die Zahl der gültigen Anmeldungen (für die zum Teil noch zusätzlich Online-Self-Assessments oder Motivationsschreiben verlangt werden) unter der Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, bekommen alle Studienwerber einen Studienplatz. Liegt sie darüber, kommt es zu einem Aufnahmetest im Juli, August oder September.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist weiter gegen Zugangsbeschränkungen. "Wir wissen, dass Zugangsbeschränkungen keine Vorteile bringen. Sie legen uns Studierenden Steine in den Weg und führen zu sozialer Selektion. Das müssen auch die Hochschulen und der Minister endlich einsehen", so ÖH-Vorsitzende Hannah Lutz in einer Aussendung. (APA, 4.2.2019)