Ein europäischer Server.

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Die EU-Kommission hat Verhandlungen mit den USA über den Zugriff auf elektronische Beweise in der Cloud vorgeschlagen. Die meisten der von den europäischen Justizbehörden benötigten Beweise würden auf Servern in den USA liegen, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Dienstag in Brüssel. Die Regelung ist eine Art Gegenstück zum Cloud-Act der USA. Dieser trat im vergangenen Jahr in Kraft und sieht vor, dass amerikanische Online-Firmen US-Ermittlungsbehörden grundsätzlich Zugang zu Daten eigener Bürger gewähren müssen, auch wenn sie außerhalb der USA gespeichert sind. Falls etwa österreichische Firmen Daten auf Cloud-Servern von Microsoft oder Amazon speichern, können US-Behörden darauf zugreifen.

"Kriminelle nutzen schnelle und moderne Technologien"

"Kriminelle nutzen schnelle und moderne Technologien, um ihre Verbrechen zu organisieren und Beweise zu vertuschen", sagte Jourova. "Ein Großteil der Daten, die zum Aufspüren dieser Kriminellen notwendig sind, werden in den USA oder von US-Firmen gespeichert." Die bestehende freiwillige Zusammenarbeit gestatte es Kriminellen zudem leicht, Beweismaterial vor einem etwaigen Verfahren zu löschen.

Nach Angaben der EU-Kommission erhalten Ermittler aus der EU derzeit erst nach durchschnittlich zehn Monaten Zugang zu den Daten in den Vereinigten Staaten. Die EU-Kommission will eine Frist von maximal zehn Tagen. Die EU-Behörde wolle mit den US-Behörden auch Garantien für den Datenschutz sowie grundlegende Grundsätze der Verhältnismäßigkeit erreichen, sagte Jourova.

Zusammenarbeit

Parallel zu Verhandlungen mit den USA schlägt die EU-Kommission den EU-Staaten Gespräche über ein zweites Zusatzprotokoll zur Budapest-Konvention des Europarats vor. Es sieht unter anderem die direkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit Serviceprovidern aus anderen EU-Staaten vor. Nach Angaben der EU-Kommission wird elektronisches Beweismaterial bei rund 85 Prozent aller strafrechtlichen Ermittlungen benötigt. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verhandlungsmandate müssen noch von den EU-Staaten gebilligt werden. (red, 5.2. 2019)