Düsseldorf/Duisburg – Im Prozess um die Loveparade-Tragödie hat das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen sieben der zehn Angeklagten eingestellt. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in der aus Platzgründen in Düsseldorf stattfindenden Hauptverhandlung mit. Am Dienstag hatten Staatsanwaltschaft und sieben Angeklagte der Einstellung zugestimmt, der Prozess gegen die drei weiteren Beschuldigten wird fortgesetzt.

21 Menschen starben bei der Massenpanik 2010.
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Das Gericht hatte Mitte Jänner die Einstellung vorgeschlagen. Die individuelle Schuld der Angeklagten sei gering oder allenfalls als mittelschwer anzusehen. Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück.

Keine Zustimmung zu Einstellung

Bei sieben Angeklagten sollte dies ohne Auflagen, bei den drei übrigen mit Geldauflagen erfolgen. Drei beschuldigte Mitarbeiter des Veranstalters stimmten einer solchen Verfahrenseinstellung anders als die Staatsanwaltschaft aber nicht zu. Sie hätten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Geldauflagen von jeweils rund 10.000 Euro erhalten sollen.

Als einen Grund für ihre Zustimmung zur Einstellung hatte die Staatsanwaltschaft den Umstand genannt, dass am 28. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin auch bei größter Anstrengung nicht absolviert werden. So müssten die meisten der im zentralen Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden. In den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht 59 Zeugen und acht Sachverständige vernommen.

Unter den sieben Beschuldigten, für die der Prozess nun endet, sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie ein Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Die drei Angeklagten, für die der Prozess weitergeht, waren ebenfalls bei Lopavent beschäftigt. Bei der Duisburger Loveparade waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge 21 Menschen getötet und mehr als 650 weitere verletzt worden. (APA, 6.2.2019)