Einmal Präsident, immer Präsident: Die Vorstellung, dass mit dem Arabischen Frühling generell eine Zeit angebrochen sei, in der diese vormodernen politischen Praktiken keinen Platz mehr hätten, müssen sich die arabischen Revolutionäre von damals abschminken.

In Algerien will – oder soll oder muss, wer weiß das schon genau bei seinem Zustand – Präsident Abdelaziz Bouteflika im April wieder zu den Wahlen antreten. Dass das seine fünfte Amtszeit sein würde, nach 20 Jahren auf dem Präsidentensessel, ist die eine Sache. Dass der in Kürze 82-Jährige zumindest dem äußerlichen Anschein nach nicht amtsfähig ist nach seinem Schlaganfall vor fast sechs (!) Jahren, ist die andere.

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Abdelaziz Bouteflika, Algeriens Präsident seit 1999
Foto: AP Photo/Sidali Djarboub

1999 trat Bouteflika zum ersten Mal bei Wahlen an, als Mann, der das vom Bürgerkrieg zerrissene Land wieder versöhnen sollte. Es folgten die Wahlen 2004, 2009 und 2014: 2016 wurde die Verfassung dahingehend geändert, dass nur mehr zwei Amtszeiten möglich sein sollten. Die algerischen Verfassungsrechtler sind sich nicht ganz einig in der Frage, ob nun diese Amtszeit, in die die Verfassungsnovellierung fiel, nicht quasi die erste gewesen sei. Dann wäre die nächste, die de facto die fünfte ist, de jure nur die zweite – und auch möglich, ohne wieder in die Verfassung einzugreifen.

Der alte Verfassungstrick

Das ist ein alter Trick. Auch Ägypten wird ihn anwenden, um den derzeitigen Präsidenten Abdelfattah al-Sisi im Amt zu halten, ohne das Konzept der Amtszeitbeschränkung auf zwei aufzugeben. Das geht so: 2014 wurde Sisi zum ersten Mal gewählt, 2018 zum zweiten Mal, 2022 müsste er abtreten. Wenn man jedoch die Verfassung ändert, indem man die Amtszeit des Präsidenten von vier auf sechs Jahre erhöht, dann ist doch irgendwie alles neu, und Sisi würde 2022 eigentlich erst zum ersten Mal antreten, oder? Und 2028 zum zweiten Mal, bis 2034. Dann ist er 80. Und dann schau' ma mal, wie man auf Österreichisch sagt.

Es ist aber nicht die einzige Verfassungsänderung, die der Sisi-Fanclub, der sich ägyptisches Parlament nennt, vorhat. Vorgesehen ist die Schaffung eines "Hohen Rates für den Schutz der Verfassung", und Chef könnte – richtig! – Sisi werden. Es könnte auch ein Job auf Lebenszeit sein. Die Aufgabe dieses "Hohen Rats" ist, die "Errungenschaften der Verfassung von 2014" zu schützen. Eben alle bis auf jene, dass es keinen Autokraten mehr an der ägyptischen Staatsspitze geben soll.

Seltsame "Garantien"

Am Ende von Artikel 226 der ägyptischen Verfassung steht der Satz, dass Veränderungen, die die Wiederwahl des Präsidenten oder die Prinzipien von Freiheit und Gleichheit betreffen, nur erfolgen dürfen, wenn diese Veränderungen "mehr Garantien" bringen. Wenn das die Aufgabe des "Hohen Rats" sein sollte, ist es natürlich doppelt absurd, Sisi dorthin zu setzen. Aber für seine Anhänger ist er nun einmal der beste Garant, dass alles so wunderbar bleibt, wie es jetzt ist (Achtung, Ironie!).

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Abdelfattah al-Sisi, 2018 zum zweiten Mal wiedergewählt, soll bleiben dürfen.
Foto: Andrew Caballero-Reynolds/ REUTERS

Es soll noch andere Veränderungen geben: Die zweite, 2014 abgeschaffte Parlamentskammer soll wiedereingeführt werden, ebenso wie das Informationsministerium. Außerdem soll es eine Frauenquote im Parlament geben, genauso wie Quoten für die Jugend und Christen. Und die Armee wird zum Schützer des "zivilen Staats" gemacht – auch das eine Art von "Garantie", die einem Schauer über den Rücken laufen lässt, bei allem Verständnis dafür, warum das so ist: Die schleichende Machtübernahme der Muslimbrüder nach der Revolution 2011 hat Teile der ägyptischen Gesellschaft zutiefst erschreckt, sie nehmen vieles in Kauf, damit dass nicht wiederkommt.

Am Ende ein Referendum

Bis das alles durch ist, kann es etwas dauern, es ist ja bis 2022 Zeit. Aber wer soll schon Schwierigkeiten machen? Zwar hat sich eine Gruppe von elf Oppositionparteien formiert, die die Verfassungsänderung bekämpfen wollen, aber im Parlament sind sie zu schwach. Wenn es einmal einen formellen Novellierungsvorschlag gibt, muss eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus innerhalb eines Monats zustimmen, damit er behandelt wird. Dann wird zwei Monate lang diskutiert, und anschließend braucht es eine Zweidrittelmehrheit, um ihn durchzubringen. Wieder innerhalb eines Monats muss es dann ein Referendum geben. Erfolg garantiert. Mohammed Morsis Verfassung wurde im Dezember 2012 genauso angenommen wie 2014 jene, die nach seinem Sturz geschrieben (eigentlich nur novelliert wurde) und jetzt gilt.

Und alle, die etwas dagegen haben, riskieren zudem, von Sisi-treuen Rechtsanwälten geklagt zu werden, wie die Menschenrechtsaktivisten, die vor kurzem einen Termin beim französischen Präsidenten Emmanuel Macron hatten. Der Vorwurf: Gefährdung der nationalen Sicherheit. Wenn man also die Weisheit, einem Präsidenten eine zwanzigjährige Amtszeit zu ermöglichen (2014 bis 2034), infrage stellt, ist man quasi ein Verräter. (Gudrun Harrer, 7.2.2019)