In der NS-Topografie hat Braunau einen festen Platz.

Foto: Josef Schmid

Linz – Bei einem der wohl heikelsten heimischen Immobilienverkäufe könnte die Republik jetzt nachträglich ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die enteignete Besitzerin des Hitler-Geburtshauses hat nämlich gute Chancen, eine deutlich höhere Entschädigung zu erhalten, als ihr ursprünglich zugewiesen wurde.

Grundlage dafür ist ein Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis, wonach der Frau nicht die ursprünglich ausbezahlten 310.000 Euro, sondern mehr als 1,5 Millionen Euro zustehen. Die Entschädigungszahlung war Teil des 2015 im Nationalrat von SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos beschlossenen Gesetzes zur Enteignung. Die einstige Besitzerin hatte daraufhin bei Gericht gegen die Entschädigungshöhe geklagt und nun recht bekommen. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, es gilt abzuwarten, ob die Finanzprokuratur in Berufung geht.

Mit Blick auf die Geschichte

Im jüngsten Urteil wird die nach oben korrigierte Kaufsumme unter anderem mit der dunklen Geschichte des Braunauer Hauses mit der Adresse Salzburger Vorstadt 15 argumentiert: "Insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt", sei es mehr wert. Damit folgte man dem vom Landesgericht Ried bestellten Gutachter, der im Juni 2018 die Liegenschaft mit bis zu 1,5 Millionen Euro bewertet hatte.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte zuvor festgestellt, dass die Enteignung an sich, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, rechtens gewesen sei. (mro, 6.2.2019)