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Jeff Bezos machte die Erpressungsversuche gegen ihn öffentlich.

Foto: reuters/Roberts

Als Amazon-Chef Jeff Bezos am Donnerstag die Erpressungsversuche rund um Nacktfotos von ihm öffentlich machte, sorgte seine Geschichte für Aufruhr. Der 55-jährige hat bekanntgegeben, dass das Boulevardblatt "National Inquirer" offenbar solches Bildmaterial besitzt und ihn damit erpresst, dieses zu publizieren, falls Bezos und seine Zeitung, die "Washington Post", Behauptungen über den Chef des Mutterkonzerns der Zeitung nicht zurücknehmen. Bezos entschied sich stattdessen dazu, seine Geschichte zu veröffentlichen – und erlangte dadurch massiven Zuspruch.

Bei dem Fall handelt es sich um sogenannte "Sextortion", eine Mischung von "Sex" und dem englischen Begriff "extortion", also Erpressung. In Zeiten von sozialen Medien hat sich diese zu einem Phänomen entwickelt, welches immer öfter praktiziert wird. Bezos‘ Reaktion wird von Experten als ideale Antwort auf die Erpressung bezeichnet, und dennoch sagt Bezos selbst: "Wenn ich, in meiner Position, nicht die Möglichkeit habe, mich dagegen zu wehren – wieviele Menschen können es dann?" Anders als die meisten Opfer ist Bezos, wie "Wired" argumentiert, älter und informiert über die rechtliche Lage.

Fünf Prozent der Jugendlichen

Bei Versuchen, Sextortion zu quantifizieren, kam eine Studie der University of Wisconsin-Eau Claire aus dem vergangenen Jahr nämlich zu dem Ergebnis, dass fünf Prozent der US-Teenager schon einmal Opfer davon gewesen seien. Drei Prozent der repräsentativen Teilnehmer gaben an, selbst schon einmal jemanden auf diese Weise erpresst zu haben. In einer weiteren Studie des Pew Research Centers berichteten sieben Prozent der Teenager, dass schon einmal Fotos von ihnen ohne Erlaubnis geteilt wurden.

Sind Erwachsene seltener betroffen?

Vor allem bei Jugendlichen also wird das Phänomen immer prominenter, was aber nicht heißt, dass es bei Erwachsenen kein Thema ist – bisher haben sich wissenschaftliche Untersuchungen aber primär auf Teenager fokussiert. Grundsätzlich werden solche Fälle selten gemeldet: So habe es in den Vereinigten Staaten im Jahr 2016 nur 78 Kriminalfälle gegeben, die diese Art von Erpressung behandelten. Die Dunkelziffer wird weitaus höher geschätzt. In den USA unterscheidet sich die Rechtslage drastisch je nach Bundesstaat, in den meisten Fällen können Teenager ihren Erpressern aber entgegensetzen, dass es sich um die Veröffentlichung von Kinderpornografie handle.

Was kann ich in Österreich tun?

In Österreich gibt es zu dem Thema noch keine eindeutige Strafbestimmung. Grundsätzlich wäre es möglich, im Falle einer Online-Veröffentlichung aufgrund der Ehrenbeleidigung eine zivilrechtliche Unterlassung einzuklagen. Das Problem dabei ist aber, dass man selbst als Ankläger auftreten muss – das bedeutet, dass man einen Anwalt benötigt und dafür die Kosten aufwenden muss. Das wäre nicht der Fall, gebe es eine Strafbestimmung – dann müsste die Staatsanwaltschaft auf eigene Faust ermitteln.

Dazu kommt, dass der Täter identifizierbar sein muss – bei der Veröffentlichung eines Rachepornos etwa kann das schwierig werden, da diese zumeist anonym im Netz publiziert werden. Im Falle von Sextortion aber könnten Opfer die Beweise für die Erpressung aufzeichnen und sich wehren. (muz, 9.2.2019)