Ein Kind in einer Notsituation braucht einen sicheren Ort. Den bieten Krisenpflegeeltern.

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In der Diskussion um das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern soll nun die Regelung der Anspruchsberechtigung auf ihre Treffsicherheit überprüft werden. Anspruch auf Kindergeld hat demnach nur mehr, wer ein Kind mindestens 91 Tage betreut.

Die Frage der Treffsicherheit stellt sich im Fachgebiet natürlich etwas anders: Tatsache ist, dass es sich hier um Kinder in einer sehr vulnerablen Lebenssituation handelt. Beziehungsabbrüche können sich sehr viel dramatischer auswirken. Es gibt ohnehin wenige Kriseneltern, die diese äußerst anspruchsvolle Tätigkeit ausüben und den Kindern einen sicheren Ort geben. Wollten wir die Neuregelung rein ökonomisch betrachten, ist sie daher höchst fragwürdig. Es sollte in die Überlegungen einfließen, um wie viel günstiger ein Krisenpflegeplatz gegenüber einem Krisenzentrum ist.

Kosten-Nutzen-Rechnung

Wir als Ärzte, Kinder- und Jugendpsychiater stellen eine ganz andere Kosten-Nutzen-Rechnung an. Diese hat die Auswirkungen auf Gesundheit und psychosoziale Anpassung der gesamten Familie im Fokus. Und sie würde ziemlich ungünstig ausfallen, sollte es denn zu einer weiteren Reduktion der schon spärlichen Krisenpflegeplätze – 42 in ganz Österreich – kommen.

Zu den Auswirkungen von Armut in Kombination mit negativen Lebensereignissen bei Kindern auf das Risiko körperlicher Erkrankungen mit Todesfolgen im Erwachsenenalter erschienen erste Studien vor mehr als 20 Jahren. Aktuell stellt eine Studie die epigenetischen und mitochondrialen Mechanismen dar, wie diese Langzeitfolgen zustande kommen. Psychiatrische Risiken steigen mit jedem neuen negativen Lebensereignis exponentiell an.

Die Experten auf diesem Gebiet würden ihre Fachkompetenz in die Diskussion zu den Auswirkungen auf diese von höchstem Risiko betroffene Gruppe von Kindern einbringen, wenn sie denn gefragt würden. (Claudia Klier, 11.2.2019)