Bild nicht mehr verfügbar.

Weil er sich durch den Zweifaktor-Login um seine Zeit gebracht sieht, klagt ein Nutzer nun Apple auf Schadenersatz.

Foto: Reuters

Spätestens seit den NSA-Enthüllungen von Edward Snowden sollte sich durchgesprochen haben, dass man die eigenen Daten gut absichern sollte. Um fremden Zugriff auf Nutzerkonten möglichst zu verhindern, hat sich sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung bewährt. Dabei wird beim erstmaligen Login auf einem neuen Gerät neben dem Passwort in der Regel auch noch ein Code abgefragt, den man per E-Mail, SMS oder eine eigene App bekommt. So soll sichergestellt werden, dass Angreifer den Account nicht einfach kapern können, selbst wenn sie das Passwort kennen.

Auch Apple bietet die Möglichkeit des Zweifaktor-Logins an. Dessen Sinnhaftigkeit erschließt sich aber offenbar nicht jedem Kunden. Der Kalifornier Jay Brodsky hat nun eine Sammelklage gegen den Konzern eingerichtet, schreibt Apple Insider.

Beklagt Zeitverlust

Er bemängelt, dass die Funktion ohne sein Zutun nach einem Update automatisch aktiviert wurde und sich nicht mehr abschalten lässt, wenn man dies nicht binnen 14 Tagen tut. Doch die Zweifaktor-Anmeldung würde ihn von seinen persönlichen Geräten aussperren und ihn außerdem dazu zwingen, Zeit zu "verschwenden", was ihn wiederum Geld koste. Andere US-Nutzer können sich dem Verfahren anschließen.

Apple soll dem Kläger seinen entstandenen Schaden ersetzen. Zudem solle der Konzern per Gerichtsbeschluss verpflichtet werden, die Deaktivierung des zusätzlichen Sicherheitsmechanismus immer zu ermöglichen. Er beklagt einen Zeitverlust von zwei bis fünf Minuten täglich, wobei laut Heise eine Verwechslung mit der Anmeldung mithilfe eines angesteckten iPhones gegeben sein dürfte, die mit dem Zweifaktor-Login nichts zu tun hat.

Hier hat Apple tatsächlich die Regelung verschärft. Denn lange war eine Deaktivierung stets möglich, ehe Apple 2018 die zweiwöchige Frist einführte. Wer sich auf einem neuen oder nicht als in der iCloud registrierten Gerät mit einer Apple ID anmeldet, muss einen sechsstelligen Code eingeben. (red, 12.02.2019)