Die Zeugin Ria P. möchte keine Fotos von sich in der Zeitung sehen, zumindest nicht im Zusammenhang mit dem BVT-Ausschuss

Foto: APA/Neubauer

Ria P. ist nicht besonders gut gelaunt. Schon zum zweiten Mal muss sie vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre aussagen, eine Ladung Anfang Jänner hat sie sogar verpasst. Da machten schnell Gerüchte die Runde, dass P. "untergetaucht" sei. Das bestreitet diese, sie war vielmehr im Ausland. Für die Entstehung dieser Gerüchte will P. gleich zu Beginn ihrer Befragung eine Entschuldigung vom U-Ausschuss. Auch sonst tritt P. fordernd auf: Sie will Erklärungen, warum bestimmte Themen relevant seien, oder tadelt Abgeordnete für deren Fragen. "Es geht nicht darum, ob sie etwas möchten", ermahnte etwa die Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ). Der Auftritt ist ein Lehrbeispiel dafür, wie man es sich als Auskunftsperson mit allen Abgeordneten verscherzt – und mit dem Verfahrensrichter ("Jetzt sagen Sie es doch, das kann doch nicht so schwer sein.")

Dabei war zwischen P. und den Ausschussmitgliedern ohnehin schon viel Porzellan zerschlagen worden. Ausschlaggebend dafür war P. selbst, die sich am Morgen vor ihrer ersten Befragung mit der Kronen Zeitung getroffen hat.

Ein Artikel über angebliche "Sex-Attacken per Whatsapp" ging parallel zu P.s erster Befragung online, wodurch sich die Abgeordneten quer durch alle Lager düpiert fühlten.

"Wirklich befremdlich"

Um diesen Krone-Artikel ging es nun auch im U-Ausschuss. Tanja Graf (ÖVP) wollte genau wissen, inwiefern P., wie in dem Artikel beschrieben, gemobbt oder sexuell belästigt wurde. Abgesehen vom Hinweis auf eine Whatsapp-Gruppe, in der sexistische Fotos verschickt wurden, lieferte P. jedoch keine konkreten Beispiele, ermahnte dafür Graf: "Ich finde es wirklich befremdlich, dass Sie mich als Frau hier so angehen." Da "heißt es immer Metoo und was weiß ich", und dann glaube man ihr hier nicht, beschwerte sich P.

Die Tochter eines ehemaligen ÖVP-Landesrats, die von ihrem Vater zum Krone-Interview begleitet wurde, und Ehefrau eines Spitzenbeamten im Außenministerium ("Ich definiere mich nicht über meinen Vater oder meinen Mann") ging gezielt ins Innenministerium, um jederzeit in Karenz gehen und ihrem Ehemann bei diplomatischen Aufgaben ins Ausland folgen zu können.

Sie war erneut in den Ausschuss geladen worden, um Auskünfte über Postenbesetzungen zu geben. So gibt es Vorwürfe, dass P. wegen ihrer ÖVP-Verbindungen einen Posten erhalten habe, nicht wegen ihrer Qualifikationen. Im BVT sei sie für "Ist-Analysen" im Bereich Asien zuständig gewesen.

Gegenteil von erster Befragung des Tages

P.s Befragung war das Gegenteil der ersten, bei der ein ehemaliger ÖH-Pressesprecher geladen war. Dessen Befragung war nahezu "sedierend", kommentierte Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper. Das lag weniger an der Auskunftsperson als am Thema, denn erneut ging es um die Speicherung von Datensätzen über einige ÖH-Aktivisten, die zuvor eine Protestaktion im Parlament durchgeführt hatten. Einige Daten wurden – offenbar widerrechtlich – bis vor drei Jahren gespeichert, wie der Zeuge erzählte. Außerdem ging aus seinem Auskunftsbegehren hervor, dass in Debatten über die Löschung der Daten auch ein Kabinettsmitarbeiter involviert war.

Klagen über Interventionen

Am frühen Abend erschien dann Sandra R., eine hochrangige BVT-Beamtin. Sie beschwerte sich über politische Postenbesetzungen, die teils eine "Schwemme von Ahnungslosen" ins BVT brachten. Dem Hauptbeschuldigten in den BVT-Ermittlungen Bernhard P. warf sie etwa vor, wegen seiner ÖVP-Nähe "unantastbar" zu sein.

Am Mittwoch ist dann unter anderem BVT-Chef Peter Gridling geladen, der eine Reform des BVT vorbereitet. Beraten wird das Innenministerium dabei vom ehemaligen deutschen Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche (CDU). Dieser war Vizedirektor des Verfassungsschutzes und bei der Geheimdienstkoordination im Bundeskanzleramt tätig. Fritsche geriet unter anderem wegen seines Auftritts vor U-Ausschüssen in die Kritik, wo ihm mangelnde Transparenz in Bezug auf die Neonazi-Terrorgruppe NSU vorgeworfen wurde. (fsc, sterk, 12.2.2019)