Für "null Toleranz bei Sexual- und Gewaltverbrechen": Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP).

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Die Kritik, die in den vergangenen Tagen teils heftig an den von der Regierung geplanten Strafrechtsverschärfungen geäußert wurde, konnte Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten nicht nachvollziehen. Ja, höhere Strafen allein würden zu keiner Verbesserung führen, allerdings handle es sich bei den Maßnahmen um ein Paket, das in seiner Gesamtheit betrachtet werden müsse. Dazu stehe Edtstadler voll und ganz: "Null Toleranz bei Sexual- und Gewaltverbrechen."

Mehrere Tage vor der Präsentation der Maßnahmen im Ministerrat am Mittwoch wurde allerdings nur über die Verschärfungen im Strafgesetzbuch diskutiert – auch weil die Regierung nur ebendiese publik machte und nicht mit dem gesamten, über 50 Punkte langen Maßnahmenkatalog rausrücken wollte. Dienstagabend legte Edtstadler das Paket schließlich vor.

"Wer sich in Österreich an Frauen und Kindern vergeht, der hat keine Milde verdient, sondern eine ordentliche, harte Strafe", lobte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) dann tags darauf nach dem Ministerrat das erarbeitete Paket. Und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) kritisierte "sogenannte Experten": "Ich frage mich nur, was das für ein Zugang ist", meinte er zur Feststellung, dass unbedingte Haftstrafen nicht unbedingt zu einem Rückgang der Kriminalität führen sollen.

Diskussion über Strafverschärfungen.
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In dem Paket findet sich nun die bereits bekannte Anhebung der Mindeststrafe bei Vergewaltigungen von einem auf zwei Jahre. Die schon jetzt höheren Mindeststrafen bei Qualifikationen des Delikts – wenn die Tat beispielsweise eine schwere Körperverletzung oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge hat – werden nicht angehoben. Auch bei anderen, vorsätzlich begangenen Straftaten gegen unmündige oder besonders schutzbedürftige Personen können unter besonderen Umständen die Mindeststrafen angehoben werden, etwa bei dem Einsatz einer Waffe.

Annäherungsverbot für alle Orte

Große Teile der geplanten Maßnahmen betreffen allerdings nicht das Strafrecht an sich. Etwa soll festgeschrieben werden, dass besonders schutzbedürftige Opfer – nach Möglichkeit – Dolmetschleistungen von einer Person des gleichen Geschlechts erhalten. Auch will man klarstellen, dass Opfer das Recht auf gebührenfreien Erhalt der Anzeigebestätigung und des Vernehmungsprotokolls haben.

Eine weitere Maßnahme findet sich im neugeschaffenen Annäherungsverbot. So konnte die Polizei bis jetzt nur ein Betretungsverbot über eine Kinderbetreuungseinrichtung oder eine Wohnung aussprechen, in der sich eine gefährdete Person aufhält – und auch nur dann, wenn mit gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit gerechnet werden musste. Die Neuregelung beinhaltet nicht mehr die Festlegung eines Schutzbereichs, sondern eine "Bannmeile" von 50 Metern. Dadurch soll die komplizierte Festlegung einzelner Schutzbereiche entfallen. Das Verbot umfasst alle Örtlichkeiten, egal ob Arbeitsweg, Schule oder Sportplatz, rund um die gefährdete Person.

Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht

Geortet wurden von der Taskforce Strafrecht auch Defizite in der Vernetzung und bei den Infoflüssen zwischen verschiedenen Behörden und Beteiligten. "Eine Durchbrechung von Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten ist manchmal notwendig", heißt es in dem am Dienstagabend präsentierten Papier.

Um Gefahren, die von manchen Patienten ausgehen, zu verringern, sollen Träger von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten im Falle der Bekämpfung einer Gefahr für Leben oder Gesundheit von diesen entbunden werden. Die Regierung sieht sogar eine Meldepflicht für vor allem im medizinischen Bereich tätige Personen vor. So sollen Ärzte, Psychologen oder Psychiater, sofern sie befürchten, dass ihr Patient eine Gewalttat begehen könnte, ihre Sorge melden müssen.

Vorbeugende Maßnahmen geplant

Einhergehen werden die Maßnahmen mit Präventionsarbeit. Deshalb soll der Aufklärungsunterricht in der Schule einen Fokus auf altersadäquate Präventionsmaßnahmen legen. Gerade bei jugendlichen Sexualstraftätern gebe es sehr unterschiedliche Einschätzungen von Freiwilligkeit.

Aufgebaut werden sollen auch Informations- und Beratungsangebote zum Thema sexuelle Belästigung in digitalen Medien. Auch ein Leitfaden über die missbräuchliche Verwendung von digitalen Medien in der Schule (Cybermobbing, Verbreitung von kinderpornografischen Aufnahmen, Gewaltvideos) soll möglichen Konflikten zwischen Polizei und Schulbetrieb vorbeugen.

Kein Tatbestand "psychische Gewalt"

Auf einen eigenen Tatbestand für "psychische Gewalt" im Strafgesetzbuch verzichtet die Taskforce aufgrund bereits bestehender Bestimmungen. Allerdings werden im Verwaltungsstrafrecht Lücken geortet. Deswegen wird eine Änderung angeregt – so, dass diese Ehrendelikte keine Privatanklage mehr voraussetzen. Damit fiele für Betroffene das Prozessrisiko weg. Ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird hingegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM). Auch Schulärzte sollen auf weibliche Genitalverstümmelung sensibilisiert werden.

Für Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gehen die Pläne der Regierung nicht weit genug. Er stellte nach dem Ministerrat gleich eine neue Forderung in den Raum: die Einführung eigener Tatbestände im Asylbereich – etwa bei "Behördentäuschung", also wenn ein Flüchtling ein falsches Alter im Asylverfahren angibt. (Oona Kroisleitner, 13.2.2019)