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Foto: REUTERS/MICHAEL DALDER

Darmstadt – Die Drogeriekette DM hat im Streit mit dem Biohändler Alnatura eine juristische Niederlage erlitten. Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied am Mittwoch, dass DM zwei Millionen Euro an Alnatura zahlen muss. In dem Berufungsverfahren ging es um die Frage, ob die Kündigung eines Kooperationsvertrags durch Alnatura rechtens war.

Die frühere Vertragspartnerin DM war schon in erster Instanz mit ihrer Klage gegen die Kündigung gescheitert. Eine Richterin des OLG in Darmstadt bestätigte jetzt die Entscheidung. Die Kündigung des Vertrags im Jahr 2014 sei wirksam.

Einbehaltene Millionen

Die zwei Millionen Euro hatte DM 2014 einbehalten, obwohl das Geld Alnatura für ausgelieferte Waren zugestanden wäre. Als Grund gab die Drogeriemarktkette an, der Biohändler habe Anfang der 90er-Jahre seine Preise nicht mehr durch kostenbasierte Berechnungen, sondern per Liste festgeschrieben und auf diese Weise unrechtmäßig erhöht. Insgesamt forderte DM deshalb sechs Millionen Euro von Alnatura und behielt zunächst die zwei Millionen ein. Alnatura forderte seinerseits die Zahlung der offenen Rechnung – und hatte jetzt juristischen Erfolg.

Das OLG ließ keine Revision zu. Diese müsste die Drogeriekette als Klägerin beim deutschen Bundesgerichtshof beantragen. Die beiden einstmals engen Partner – die Firmenchefs Götz Rehn (Alnatura) und Götz Werner (DM) sind verschwägert – hatten sich 2014 getrennt. Das führte zu mehreren juristischen Auseinandersetzungen. (APA, 13.2.2019)