Das Bundesheer will künftig einen Zugriff auf mehr Telekommunikationsdaten

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Die Datenschutzbehörde hat sich in einer parlamentarischen Stellungnahme klar gegen Passagen des neuen Wehrrechtsänderungsgesetzes gestellt. Es soll Bundesheer-Angehörigen unter anderem erlauben, Bürger zu kontrollieren, die das Heer beleidigt haben. Für die Datenschutzbehörde "scheint die Zuständigkeit zur Feststellung der Identität zwecks Einleitung eines strafprozessualen Verfahrens vom Zweck der militärischen Eigensicherung nicht erfasst".

Die Datenschutzbehörde verweist dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, demzufolge die Verwendung von Daten auch für die "Wahrnehmung konkreter Verwaltungsaufgaben" zulässig sein müsse. Deshalb empfehlen die Datenschützer, diese Passage noch einmal zu überarbeiten.

"Rechtsschutz fehlt gänzlich"

Auch bei der Gesetzespassage, die Zugriffe auf elektronische Kommunikationsdaten regeln soll, gibt es Kritik. So seien etwa die erforderlichen Gründe für den Abruf von Daten "zu wenig determiniert". Ein Rechtsschutz für Betroffene "fehlt gänzlich", moniert die Datenschutzbehörde. Insgesamt ginge "nicht mit der erforderlichen Klarheit hervor, für welche konkreten Zwecke Auskunft über bestimmte Kommunikationsdaten verlang werden" kann.

Die Pläne, die noch unter der Ära von Verteidigungsminister Hans-Peter Doskozil (SPÖ) geschmiedet in Angriff genommen wurden, sollen laut Bundesheer nur eine Angleichung an die Befugnisse militärischer Nachrichtendienste mit Polizeibehörden darstellen. Allerdings gab es bereits heftige Kritik, etwa von den Neos. (red, 18.2.2019)