Wien – Die Meinl Bank muss 500.000 Euro Strafe zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, bei dem sich die Privatbank gegen einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA vom September 2016 beschwert hatte. Damals hatte die Aufsichtsbehörde Verfehlungen gegen die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung festgestellt und eine Strafe verhängt. Die Bank hatte dagegen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingelegt.

Das hat nun entschieden und die Entscheidung der FMA bestätigt, wie die Aufsichtsbehörde auf ihrer Homepage berichtet. Das BVwG habe das Straferkenntnis in allen Spruchpunkten in der Schuldfrage bestätigt. Es sei eine einheitlich bemessene Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro gegen die Meinl Bank AG verhängt worden. Diese Strafhöhe sei "schuld- und tatangemessen", heißt es im Erkenntnis der Verwaltungsrichter, das im Rechtsinformationssystem RIS publiziert wurde.

Die Strafe, die sich auf die Bank als juristische Person (und nicht auf den Vorstand) bezieht, ist damit rechtskräftig. Der Meinl Bank steht nun allerdings noch die ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof offen, diesen Rechtsweg hat ihr das BVwG eingeräumt.

Und: Die Meinl Bank wird von diesem Recht, den Verwaltungsgerichtshof einzuschalten, auch Gebraucht machen, wie ein Involvierter dem STANDARD auf Anfrage mitgeteilt hat. (gra, 18.2.2019)